OGP-DE
Commitments

Liste der Verpflichtungen in den vergangenen OGP-Aktionsplänen Deutschlands

Im Folgenden finden Sie zunächst eine Auswahl und unten eine recherchierbare Gesamtliste (in Arbeit) an Selbstverpflichtungen der Regierungen in den Nationalen Aktionsplänen im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership

Auswahl an Verpflichtungen in den vergangenen OGP-Aktionsplänen Deutschlands

Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0): Bundesministerium des Innern (BMI). Zum PDF

Verpflichtung 1.1: Schaffung von Rahmenbedingungen für die OGP-Teilnahme

Umsetzung durch: Bundesministerium des Innern

Beschreibung: Schaffung von Grundlagen zur Förderung von Open Government und zur Formalisierung der OGP-Teilnahme in Deutschland.

Ziel: Optimierung der Erarbeitungs- und Evaluierungsprozesse der nationalen Aktionspläne Deutschlands innerhalb und außerhalb der Regierung. Erfüllung der OGP-Anforderungen, insbesondere an die Transparenz des Verfahrens, an die Aufklärungsarbeit und an eine online-offline Beteiligung.

Status quo: Dieser erste Aktionsplan ist Grundlage für die Arbeit im Rahmen der OGP-Teilnahme und regt eine politikfeldübergreifende Befassung mit Open Government an

1. Beauftragung einer politikfeldübergreifenden Studie zur Potentialanalyse von Open Government in der Bundesregierung

2. Erarbeitung eines Konzepts für die Erstellung und Evaluierung künftiger OGP Aktionspläne, mit Zeitplan und Koordinierungsstrukturen Bedarfs- und Aufwandserfassung Einbeziehung der Anspruchsgruppen. Berücksichtigung von Ländern und Kommunen (Beschluss des IT-PLR auf seiner 22. Sitzung 20) Öffentlichkeitsarbeit 

3. Einrichtung einer offiziellen deutschen OGP Website mit Newsletter, Möglichkeit der Online-Beteiligung und Informationsangebot 

4. Implementierung des Konzepts mit Beginn der Erarbeitung des 2. Aktionsplans  

5. Erarbeitung eines Leitfadens „Wie geht Open Government in den Kommunen ?“ aus dem Projekt „Modellkommune Open Government“ 

6. Durchführung von Informationsveranstaltungen (regierungsintern und mit Anspruchsgruppen)  2 mal pro Jahr

7. Teilnahme an Veranstaltungen (u.a. OGP Global Summit) und relevanten Gremien (u.a. OGP Anti-Corruption Working Group) zur Vorstellung des dt. Aktionsplans und zum fachlichen Austausch national wie international.

Verpflichtung 1.2: Umsetzung von Open Data in die Verwaltungspraxis

Umsetzung durch: Bundesministerium des Innern 

Beschreibung: Mit dem Gesetzentwurf für eine Open-Data-Regelung hat die Bundesregierung einen zentralen Baustein des G8 Aktionsplans umgesetzt. Mit dem Gesetz wird die Grundlage für die aktive Bereitstellung von offenen Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung geschaffen. Der Erfolg des Gesetzes hängt jedoch maßgeblich von einer wirkungsvollen Umsetzung ab. Dazu soll das in der Bundesverwaltung vorhandene Wissen über Open Data verbreitert werden, um ein kohärentes Vorgehen bei der Bereitstellung von Daten zu erreichen. 

Ziel: Stärkung der gemeinsamen Wissensbasis und Erarbeitung kohärenter Kriterien für die Umsetzung von Open Data in der unmittelbaren Bundesverwaltung.

Status quo: Deutschland hat mit der Unterzeichnung der G8 Open-Data-Charta und der Verabschiedung eines Nationalen Aktionsplans die Grundlagen für Open Data in der Bundesverwaltung gelegt. Mit der Teilnahme an der OGP hat die Bundesregierung bekräftigt, den Weg in Richtung mehr Transparenz, Offenheit und Teilhabe auch zukünftig fortzusetzen. Mit der gesetzlichen Open-Data-Regelung besteht erstmals eine einheitliche Grundlage für die Bereitstellung von Open Data durch die unmittelbare Bundesverwaltung.

Ambition: Die Veröffentlichung von Daten als Open Data soll Teil des täglichen Verwaltungshandelns werden

Meilensteine:

1. Evaluation und Umsetzungsplan offener Verpflichtungen aus dem G8 Open Data Aktionsplan

2. Konzept zur kohärenten Datenbereitstellung für die Bundesverwaltung

3. Schaffung einer Beratungsstelle für die unmittelbare Bundesverwaltung

4. Erarbeitung von Hilfsmitteln für Bundesbehörden zur Identifizierung und Veröffentlichung geeigneter Daten

5. Erarbeitung von Open Data Leitfäden (u.a. zu Datenschutz; Veröffentlichungsprozess, etc.)

Verpflichtung 1.3: Förderung des Open-Data-Umfeldes

Umsetzung durch: Bundesministerium des Innern

Beschreibung: Identifizierung und Abbau bestehender Defizite und offener Fragen, um ein verlässliches Open-Data-Ökosystem zu etablieren. Dialog mit Anspruchsgruppen zur Förderung von Nutzung und Qualität von Open Data.

Ziel: Zur Förderung der Bereitstellung von Open Data soll der Dialog mit Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und internationalen Partnern intensiviert werden, um den Bedarf an Open Data zu erörtern, die Qualität der Veröffentlichungspraxis zu erhöhen und Erfahrungen auszutauschen.

Status quo: Die gesetzliche Open-Data-Regelung wird perspektivisch zu einer erheblich vergrößerten Menge an bereitgestellten Daten der Verwaltung führen. Entscheidend für ein gutes, nutzbares Open-Data-Angebot ist jedoch nicht allein die Quantität, sondern auch die Qualität.  Für ein ausgewogenes und mit anderen Staaten vergleichbares Handeln bei der Bereitstellung von Daten sind das Erkennen und gezielte Beheben vorhandener Defizite sowie die Klärung offener Fragen notwendig.

Ambition: Die Bundesregierung will Vorreiter bei Open Data werden. Vorhandene Potenziale zur Verbesserung sollen erkannt und Defizite abgebaut werden. Das Vorgehen soll sich am Bedarf der Nutzer orientieren.

Meilensteine:

1. Auswertung der Handlungsempfehlungen der Studie „Open Government Data Deutschland“ (Klessmann et. al., Juli 2012)

2. Einrichtung eines informellen Dialogs zur Diskussion rechtlicher, fachlicher und organisatorischer Herausforderungen bei der Veröffentlichung von Verwaltungsdaten

3. Analyse von Verbesserungspotentialen bei Open Data Rankings, u.a. OD Barometer (World Wide Web Foundation), Open Data Index (OKF), OURData Index (OECD), und ODIN (Open Data Watch).

4. Durchführung von oder Beteiligung an Workshops mit Zivilgesellschaft, Verbänden, Journalisten, Startups, Wissenschaftlern zur Förderung der Nachnutzung, Bedarfsanalyse und Steigerung der Datenqualität

5. Analyse der Inhalte der Internationalen Open Data Charta in Bezug auf Deutschland

6. Internationaler Erfahrungsaustausch, u.a. durch Mitarbeit in OGP Working Group Open Data und Fortführung der DACHLi-Gespräche laufend

Verpflichtung 1.5: Finanztransparenz - Implementierung des EITI-Standards

Umsetzung durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Beschreibung: Erfüllung des Standards der internationalen "Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft" (Extractive Industries Transparency Initiative – EITI) in Deutschland mit Hilfe einer Multi-Stakeholder-Gruppe (MSG) - zusammengesetzt aus den betroffenen Ressorts, den Ländern, Kommunen, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft. Kern der nationalen Umsetzung (DEITI) ist ein jährlicher Bericht, in dem Zahlungen rohstofffördernder Unternehmen mit den korrespondierenden Einnahmen staatlicher Stellen abgeglichen werden. Zudem enthält der D-EITI-Bericht umfangreiche allgemein verständliche Erläuterungen zum deutschen Rohstoffsektor (z.B. gesetzlicher Rahmen, geförderte Rohstoffe, Steuer- und Abgabensysteme sowie Daten zu Produktion und Export) und greift zudem eine Reihe von Sonderthemen auf (z.B. naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen, Erneuerbare Energien etc.). Des Weiteren werden auch Informationen zu Berechtigungen für den Rohstoffabbau öffentlich gemacht.

Ziel: Erhöhung von Transparenz und Rechenschaftspflicht im Rohstoffsektor sowie Stärkung des Dialogs mit den Stakeholdern des Rohstoffsektors. Erhöhung der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Daten und Informationen von Regierung und Unternehmen zum deutschen Rohstoffsektor durch die Veröffentlichung auf einem öffentlichen Onlineportal und im Format offener Daten.

Status quo: Deutschland ist seit Februar 2016 Mitglied der EITI und befindet sich derzeit in der Vorbereitung für die erste Berichtsperiode (Einreichung erster D-EITI-Bericht August 2017).  Für die Umsetzung wurden auf der Ebene der MSG mit den Vertretern der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft gemeinsame Ziele identifiziert. Unter anderem wurde der gemeinsame Anspruch formuliert, über die verpflichtenden Anforderungen des EITI-Standards hinaus einen Beitrag zu mehr Transparenz zu leisten.

Ambition: Mit der Umsetzung der EITI in Deutschland (D-EITI) setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal zur weltweiten Stärkung der Initiative. 

Meilensteine:

1. Veröffentlichung von Regierungsdaten zum deutschen Rohstoffsektor im ersten EITI-Bericht

2. Schaffung der rechtlichen Grundlagen für einen öffentlichen Zugang zu bestimmten Informationen über Bergbauberechtigungen im Rohstoffsektor durch Änderung des § 76 BBergG.

3. Bereitstellung von Informationen und Daten von Regierung und Unternehmen zum deutschen Rohstoffsektor auf einem öffentlichen Onlineportal und im Format offener Daten

4. Dialogprozess mit Stakeholdern des deutschen Rohstoffsektors im Rahmen von Sitzungen der MSG zur weiteren Förderung der Transparenz im Rohstoffsektor und Fortführung der EITIBerichterstattung, mind. 3mal/Jahr

5. Veröffentlichung von aktualisierten und ggf. weiteren Regierungsdaten zum deutschen Rohstoffsektor im zweiten EITI-Bericht

Verpflichtung 1.6: Transparenz in der Entwicklungspolitik

Umsetzung durch: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Beschreibung: Umsetzung der internationalen Transparenzanforderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) anhand von Konsultation und Verbesserung der Datenqualität.

Ziel: Neben der Umsetzung der internationalen Transparenzanforderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sollen die Qualität und der Umfang der Daten verbessert werden. Des Weiteren sollen Dialogformen zwischen der Zivilgesellschaft und der Regierung durchgeführt werden und ein benutzerfreundlicheres Datenformat der BMZ IATI (International Aid Transparency Initiative) Informationen entwickelt werden.

Status quo: Transparenz und Rechenschaftspflicht sind Kernanliegen der deutschen Entwicklungspolitik. Beim “4. hochrangigen Forum zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit" 2011 in Busan wurde die Einführung eines einheitlichen Transparenzstandards für Entwicklungsleistungen vereinbart. Dieser "Common Open Standard for Aid Transparency" basiert auf den Vorgaben des statistischen Meldesystems des Ausschusses für Entwicklungszusammenarbeit (DAC), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und dem Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI), der Deutschland als Gründungsmitglied angehört. 

Das BMZ hat im Dezember 2012 einen nationalen Plan zur Umsetzung der Transparenzstandards veröffentlicht. Für die Verbesserung der Qualität und des Umfangs der Daten arbeitet das BMZ eng mit seinen Durchführungsorganisationen zusammen. 

Meilensteine:

1. Durchführung von mindestens zwei Veranstaltungen/Workshops 

2. Optimierung hinsichtlich Datenqualität und –quantität des vom BMZ veröffentlichten IATI Datensatzes

3. Monatlich aktualisierte und detaillierte Veröffentlichungen des BMZIATI-Datensatzes

4. Einrichtung einer Fachgruppe (der Bundesverwaltung) zum Austausch über Fragen der offenen Entwicklungspolitik, auch mit der Zivilgesellschaft

Verpflichtung 1.12: Monitoring der Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen, in Gremien der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

Umsetzung durch: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) 

Beschreibung: Regelmäßige Berichte zum Monitoring der Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Ziel: Steigerung der öffentlichen Wahrnehmung der Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen durch Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes und durch Information der Öffentlichkeit über die Zielsetzungen privater Unternehmen und der Bundesverwaltung.

Status quo: Die erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungspositionen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes wurde am 09. März 2017 bekanntgemacht (BR. Drs. 193/17).

Ambition: Langfristige Änderung der Unternehmenskultur hin zu mehr Frauen in Führungspositionen durch mehr Präsenz des Themas in der öffentlichen Debatte, um die Unternehmen zu motivieren, mehr für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern zu tun.

Meilensteine:

1. Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Meldung an das Statistische Bundesamt über die Besetzung der Gremien nach BGremBG (Gesetz über die Mitwirkung des Bundes an der Besetzung von Gremien), für die der Bund Mitglieder bestimmen kann.

2. Bericht an den Deutschen Bundestag über den Frauen- und Männeranteil an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes

3. Erstellung des Index über den Frauenanteil in obersten Bundesbehörden (Gleichstellungsindex )

4. Statistik über den Frauenanteil in der gesamten Bundesverwaltung (Gleichstellungsstatistik)

5. Vorlage einer Zusammenstellung und Auswertung der Gremienbesetzungen an den Deutschen Bundestag alle vier Jahre

6. Bericht zum Bundesgleichstellungsgesetz an den Deutschen Bundestag alle vier Jahre

7. Evaluierung des Gesetzes 


Verpflichtung 1.13: Förderung des freien Zugangs zu wissenschaftlichen Publikationen („Open Access“)

Umsetzung durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 

Beschreibung: Wissenschaft und Forschung werden in Deutschland vielfach mit öffentlichen Mitteln finanziert. Bürgerinnen und Bürger wollen an den Ergebnissen dieser Forschung Teil haben. Dies kann unter anderem dadurch erreicht werden, dass wissenschaftliche Publikationen kostenfrei über das Internet verfügbar sind. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen ihre Aufsätze auf Webseiten oder in Datenbanken unter dem Schlagwort „Open Access“ ohne rechtliche oder finanzielle Barrieren der Öffentlichkeit zur Verfügung. Es gilt bestehende Vorbehalte und Hürden für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler überwinden, ihre eigenen Publikationen unentgeltlich über das Internet anzubieten.

Ziel: Der freie Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen soll zu einem Standard des wissenschaftlichen Publizierens werden, damit die Öffentlichkeit besser an den Ergebnissen öffentlich finanzierter Forschung Teil haben kann. 

Status quo: Open Access wird in der Wissenschaft grundsätzlich unterstützt und gefördert. In der sogenannten „Berliner Erklärung“ erklären die großen Wissenschaftsorganisationen ebenso wie die Hochschulrektorenkonferenz, der Wissenschaftsrat und viele europäische und internationale Wissenschaftseinrichtungen Open Access-Veröffentlichungen zu einem wesentlichen Bestandteil bei der Erfüllung ihrer Aufgabe. Bisher entscheidet sich nur ein Teil der Wissenschaftler dafür, ihre Publikationen frei im Internet anzubieten. 

Ambition: Die Verbreitung von Open Access soll als ein Standard des wissenschaftlichen Publizierens in der deutschen Wissenschaft verankert werden. Publikationen aus öffentlich geförderter Forschung sollen der Allgemeinheit möglichst frei zur Verfügung stehen.

Meilensteine:

1. Sammlung und Bewertung der im Rahmen des Ideenwettbewerbs zur Umsetzung von Open Access eingereichten Projektskizzen

2. Beginn der Projektförderung

2. NAP: Zweiter Nationaler Aktionsplan 2019–2021

Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0): Bundeskanzleramt. Zum PDF

Verpflichtung 2.1: Regionale Open Government Labore

Umsetzung durch: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Kommunalverwaltungen werden mit vielfältigen Herausforderungen aus Strukturwandel, demografischem Wandel, Digitalisierung, Klimawandel, Migration, regionalen Interessengegensätzen bei z. B. Bau- und Infrastrukturprojekten, demokratiefeindlichen Tendenzen u.a. konfrontiert. Die Zivilgesellschaft fordert Transparenz, Mitbestimmung und Mitgestaltung ein. Mitunter bestehen auch Interessengegensätze zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft sowie innerhalb der Zivilgesellschaft.

Worin besteht die Verpflichtung?

Es werden deutschlandweit bis zu 16 „regionale Open Government Labore“ (regOGL, ROGL) durch das BMI unterstützt. Regionale Open Government Labore bilden einen Rahmen für die Zusammenarbeit von Kommunalverwaltungen, Kommunalpolitik und Zivilgesellschaft ggf. unter Mitwirkung von Wissenschaft und lokaler Wirtschaft. Die Initiative für die regOGL soll aus den jeweiligen Regionen kommen.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Die regionale Laborarbeit erfolgt unter einer thematischen Zielsetzung und Meilensteinplanung, die sich die Labore selbst geben. In den regOGL werden Transparenz und Rechenschaftspflicht der Verwaltung aktiv umgesetzt. Die Zivilgesellschaft ist direkt an den regOGL beteiligt. Die Träger der Open-Government-Labore gewährleisten eine systematische Reflektion ihrer Erfahrungen und Erkenntnisse, die im Verbund der Open-Government-Labore ausgetauscht und zur breiten Nutzung verallgemeinert werden. Flankierend wird eine Öffentlichkeitsarbeit angestrebt, die den Ansprüchen an ein offenes Verwaltungshandeln gerecht wird. Die regOGL knüpfen direkt an die Erkenntnisse des Projekts „Modellkommune Open Government“ an und bringen sie in die Fläche.

Meilensteine:

Bewerbungsphase und Auswahl von bis zu 16 regOGL

Beauftragung einer Forschungsassistenz mit den Aufgaben:

Sicherung des Austauschs der regOGL

Verallgemeinerung der Erkenntnisse

Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit

Aufbau und Etablierung der Laborarbeit 

Erarbeitung Zwischenfazit für zweiten NAP OGP und Regionalkonferenz

Erarbeitung Ergebnisdokumente und Präsentation zur Abschlusskonferenz

Verpflichtung 2.2: Zivilgesellschaftlicher Dialog zu Außenpolitik

Umsetzung durch: Auswärtiges Amt (AA)

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Bereits jetzt bietet das AA Bürgerdialoge und zivilgesellschaftliche Beteiligungsverfahren an, die Interessierten die Einbindung in die Diskussion zur deutschen Außenpolitik mit dem AA ermöglichen. Diese Formate sind informativ und konsultativ, jedoch noch nicht immer sichtbar genug. Daten aus den Beständen des AA sind bereits vereinzelt digital öffentlich zugänglich.

Worin besteht die Verpflichtung?

Das AA wird viele bereits bestehende Formate und Aktivitäten besser sichtbar machen, die im Bereich der Außenpolitik dem Leitbild von Open Government entsprechen und das Potenzial weiterer Maßnahmen stärker ausschöpfen. Der zivilgesellschaftliche Dialog mit Think Tanks und der organisierten Zivilgesellschaft sowie mit Bürgerinnen und Bürgern soll in unterschiedlichen Formaten fortgeführt werden, damit diese ihre Meinungen und Ideen stärker in die Gestaltung deutscher Außenpolitik einzubringen.

Das AA digitalisiert Teilbestände seines Politischen Archivs und wird diese zur freien, nicht kommerziellen Nutzung online stellen. Metadaten zu ca. 20 km Papierakten und ca. 18 Millionen digitalisierte Images, zum Teil in maschinenlesbarer Form, werden via Online-Zugang zur freien Recherche mit Downloadmöglichkeit vorbereitet. Die Bereitstellung vorher nicht online verfügbarer politischer und historischer Informationen und Daten aus dem Bereich der Außenpolitik schafft somit ein hohes Maß zusätzlicher Transparenz. Die Schaffung besserer Informations- und Beteiligungsmöglichkeit erhöht die Partizipation am außenpolitischen Geschehen und schafft ein noch förderlicheres Umfeld für das Engagement der Zivilgesellschaft.

Meilensteine:

Deutsche Außenpolitik erklären und diskutieren. Informative Formate mit Think Tanks und Bürgerinnen und Bürgern, online wie offline.

•Umfangreiche informative Veranstaltungen zu 150 Jahre AA

•Fortlaufende Bürgerdialoge

•Jährliche Bürgerwerkstatt Außenpolitik

•Regelmäßige Werkstattformate (Open Situation Rooms)


Zu deutscher Außenpolitik mitreden. Konsultative Formate.

•Eine weitere Blog-Debatte auf der Seite peacelab.blog, deren Ergebnisse bei der Umsetzung der Krisenleitlinien des AA berücksichtigt werden

•Organisation eines Hackathons zur Verbesserung von Krisenfrüherkennungsmodellen und Frühwarnungstools mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern

Digitalisierung und Veröffentlichung von ausgewählten Teilen des Politischen Archivs des AA. Zugänglichmachen von Akten online für alle.

Verpflichtung 2.3: Jugendbeteiligung an der gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung

Umsetzung durch: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Aktuelle Debatten um das Verhältnis Jugend und Politik zeigen, dass sich viele junge Menschen Mitsprachemöglichkeiten wünschen. Zudem gilt, dass Vorhaben und Entscheidungen in allen Politikfeldern jugendrelevante und jugendspezifische Auswirkungen haben können. Die gemeinsame Jugendstrategie der Bundesregierung soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestmögliche Bedingungen bieten, um die Herausforderungen der Lebensphase Jugend zu meistern und dabei die Interessen und Bedürfnisse der jungen Generation angemessen zu berücksichtigen. 

Worin besteht die Verpflichtung?

Die Bundesregierung wird zur Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen Jugendstrategie, die Jugend möglichst breit und fundiert beteiligen. Für alle Formate gelten die Qualitätsstandards für eine gute Jugendbeteiligung, wie sie im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ formuliert wurden. Dies schafft neue und innovative Möglichkeiten des inhaltlichen Dialogs zwischen den Ressorts der Bundesregierung und Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dazu gehört auch Feedback über den Umgang mit den Beteiligungsergebnissen inkl. der Offenlegung, was damit passiert sowie wer verantwortlich ist.Die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse fließen über die IMA Jugend in die Umsetzung der Strategie ein.   

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Die Möglichkeiten zur Beteiligung dienen dazu, mehr junge Menschen für Politik zu interessieren und für Demokratie zu begeistern sowie die Informationen und das Wissen über die Jugendstrategie zielgruppengerecht verbreiten zu können. 

Meilensteine:

Kabinettbeschluss der gemeinsamen Jugendstrategie der Bundesregierung 

Eine Jugendkonferenz dient einer Zwischenbilanz der bisherigen Umsetzung und Ausgestaltung der Jugendstrategie.

Die JugendPolitikTage 2021 (Ausgestaltung ist noch zu klären) ziehen aus Sicht der jungen Generation eine Bilanz der Jugendstrategie und leiten daraus u.a. weitere Perspektiven für wirksame Jugendbeteiligungsformate auf Bundesebene ab.

Verpflichtung 2.5: Förderung von Transparenz und Partizipation in der Entwicklungszusammenarbeit

Umsetzung durch: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Die Veröffentlichung von aktuellen und detaillierten Projektinformationen- und Daten der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) im Sinne der Open Data Grundsätze ist Grundlage für evidenzbasierte Entscheidungen und Teilhabe in den Partnerländern der deutschen EZ – eine Grundvoraussetzung für das Erreichen internationaler Entwicklungsziele. Koordinierung, Rechenschaftslegung und Partizipation auf nationaler und internationaler Ebene werden durch offene Daten entscheidend gestärkt. Der zu diesem Zweck international abgestimmte Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI) wird in der Bundesregierung nur teilweise seitens einzelner Ressorts umgesetzt. Das BMZ veröffentlicht mittlerweile monatlich aktualisierte Daten und Informationen nach dem Standard (weiterentwickelt im Rahmen des 1. NAP); entspricht diesem aber auch noch nicht vollumfänglich.

Um die Transparenz-Ziele zu erreichen bedarf es weiterer Maßnahmen zur Ausweitung, sowie Verbesserung von Qualität und Nutzbarkeit der Daten. Es soll eine kohärente und umfassende Darstellung laufender EZ-Maßnahmen erreicht werden. Ein abgestimmter Umgang mit Transparenz-Grundsätzen wird im Kreis der Ressorts und anderer dt. EZ-Akteure angestrebt. Außerdem bedarf es einer gezielten Förderung der Nutzung der publizierten Daten insbesondere in Entwicklungsländern, um informierte politische Teilhabe und eine Koordinierung von EZ zu ermöglichen. Hier geht es um Wissensvermittlung aber auch um die Verknüpfungen zu Datensystemen unserer Partner.

Worin besteht die Verpflichtung?

Auf Grundlage der im ersten NAP begonnen Dialogprozesse werden daher strukturierte Formate mit dt. EZ-Akteuren, Zivilgesellschaft und Ressorts im Rahmen der 2018 gegründeten Fachgruppe ODA-Transparenz ausgebaut. Diese dienen dem Ziel, Umsetzung und Nutzung des IATI-Standards zu verbreitern sowie Abstimmung grundsätzlicher Linien bzgl. der Publizierung von Informationen zu ermöglichen. Das BMZ wird ein Managementsystem zur Optimierung und Sicherung der Datenqualität und zur Ausweitung der deutschen IATI-Meldung einrichten. Durch ein IATI-Visualisierungsportal des BMZ soll die Verbesserung der Nutzbarkeit der IATI-Daten erreicht werden. Es wird ein Konzept zur Förderung der Nutzung der IATI-Daten insbesondere in Partnerländern, im Rahmen der Geberkoordinierung aber auch durch die deutsche Öffentlichkeit erstellt; mithilfe von Workshops in Partnerländern werden klare Handlungsmöglichkeiten erarbeitet

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Die Maßnahmen setzen unmittelbar an folgenden Herausforderungen an:

• Verbreiterung, Aktualisierung und Konsolidierung der Informationsbasis bzgl. der dt. EZ.

• Verbesserung der Nutzungspotentiale

• Verbesserung des Zugangs, der Verwendung der Informationen und damit der Beteiligung an EZ-relevanten Fragen für alle Bürgerinnen und Bürger; insbesondere in Deutschland und in unseren Partnerländern

Inwiefern sind die Verpflichtungen für die OGP Werte relevant?

Die Offenlegung der Verwendung von Mitteln macht die deutsche EZ besser vorhersehbar und nachvollziehbar. Die Verpflichtungen sind relevant für Rechenschaftslegung und Korruptionsbekämpfung und politische Teilhabe. 

Meilensteine:

Nutzungskonzept: Konkretisierung von Nutzungspotenzialen und –Hürden bzgl. der IATI-Daten Konzipierung und Umsetzung von Förderungsmaßnahmen. 

Abstimmung strategischer Schritte mit Ressorts und Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Prinzipien von Open Data (insbesondere der G8 Open Data Charter) und Open Government im Kontext der EZ sowie zur Erweiterung der IATI-Datenmeldung

Entwicklung eines Fortbildungsformats und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zu IATI-Standard und IATI-Daten für entwicklungspolitische Akteure der deutschen Zivilgesellschaft.

Einführung eines IATI-Daten-QS-Systems (insb. Feedbackmechanismus) und Erweiterung der -BMZ-IATI-Daten (Projektberichte, Wirkungsdaten u.a.) Entwicklung eines BMZ Visualisierungsportals zur verbesserten Darstellung der IATI Daten.

Verpflichtung 2.6: Weiterentwicklung und Förderung des Open-DataUmfelds

Umsetzung durch: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) 

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Mit dem Open-Data-Gesetz (§ 12a E-Government Gesetz, kurz EGovG) wurde eine Grundlage für die aktive Bereitstellung von offenen Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung geschaffen. Der Erfolg des Gesetzes hängt maßgeblich von einer wirkungsvollen und flächendeckenden Umsetzung ab. Dazu sollen das in der Bundesverwaltung vorhandene Wissen über Open Data vertieft und begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes implementiert werden. Das daraus entstehende Daten-Ökosystem (aus Bereitstellern und Nachnutzern) der Verwaltung ist Grundlage für Transparenz und Innovation und muss den Bedarfen der Nutzer entsprechen. 

Worin besteht die Verpflichtung?

Stärkung der gemeinsamen Wissensbasis und Erarbeitung kohärenter Kriterien für die Umsetzung von Open Data in der Bundesverwaltung, um ein gemeinsames Verständnis bei der Umsetzung des Open-Data-Gedankens zu erreichen und den Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung zu befördern.

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP Werte relevant?

Die Verpflichtung trägt dazu bei, den Open-Data-Gedanken in den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung weiter zu verankern. Die Bereitstellung offener Daten schafft Transparenz und bietet die Chance auf mehr Teilhabe.

Meilensteine:

Open-Data-Strategie der Bundesverwaltung

Durchführung von oder Teilnahme an einem Workshop zum Austausch mit Stakeholdern im Rahmen der Erstellung einer Open-Data-Strategie

Erklärung zur Umsetzung der Prinzipien der Internationalen Charta Open Data

Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Verbänden, Journalisten, Startups, Wissenschaftlern in regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen der Bundesverwaltung zum Thema Open Data

Durchführung von oder Teilnahme an internationalen Veranstaltungen, u.a. im Rahmen der

EU-Ratspräsidentschaft 2020–2021

Durchführung einer Open-Data-Konferenz mit Bund und Ländern zur Stärkung der koordinierten und standardisierten Bereitstellung von offenen Daten durch Bund, Länder und Kommunen

Ausbau des Wissensmanagements durch die Schaffung einer zentralen Informationswebsite

Open Data Erstellung eines zentralen Verzeichnisses für Open-Data-Anwendungen


Verpflichtung 2.8: Bessere Rechtsetzung durch Beteiligung und Erprobung

Umsetzung durch: Bundeskanzleramt und zuständige Ressorts

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Um die hohe Qualität unseres Rechts auch mit Blick auf künftige Anforderungen zu gewährleisten, muss es systematisch und mit Bedacht fortentwickelt werden. Teilweise werden Vorschriften als nicht praxistauglich empfunden. Recht soll einfach, verständlich und wirksam gestaltet werden.

Worin besteht die Verpflichtung?

Die Bundesregierung will früher hinhören, enger mit den Betroffenen zusammenarbeiten und Maßnahmen erproben, bevor sie diese beschließt. Der Anspruch der Bundesregierung muss sein, dass ihr deutlich ist, was sie mit neuen Vorschriften an Aufwand bei den Bürgerinnen und Bürgern, in den Betrieben und in den Behörden auslöst (z.B. Praxistauglichkeit und Wirksamkeit). Sie will zudem Regelungen verständlicher und leichter zugänglich machen (z. B. soll der Redaktionsstab Rechtssprache früher eingebunden werden).

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Der Austausch mit Betroffenen und Beteiligten hat bei der Besseren Rechtsetzung eine wesentliche Bedeutung. 

Inwiefern ist die Verpflichtungen für die OGP Werte relevant?

Mit der Stärkung der frühen Beteiligung und Erprobung von Regelungsinitiativen bezieht die Bundesregierung betroffene Bürgerinnen und Bürger in ihre Entscheidungsprozesse besser ein. Mit der Stärkung des Redaktionsstabs Rechtssprache und der Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen wird Recht leichter nachvollziehbar und zugänglich. Besseres Recht kann zur Umsetzung der VN-Agenda 2030 und der Globalen Nachhaltigkeitsziele beitragen insb. Ziel 16

Meilensteine:

Erarbeitung einer Strategie zur Stärkung der frühen Beteiligung bei Politikinitiativen und Gesetzgebung auf Grundlage guter Praxisbeispiele, z.B. Einrichtung einer zentralen Sprechstunde zur Beratung der Ressorts zu Beteiligungsvorhaben

Ressortübergreifendes Netzwerk zur Beteiligung bei der Gesetzgebung zum Erfahrungsaustausch

Praktische Erprobung von Regelungsalternativen in geeigneten Fällen mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie den beteiligten Behörden oder Trägern von Selbstverwaltungsaufgaben.

Mindestens 5 Praxistests oder Modellversuche (z.B. zur Verständlichkeit des Rechts in Zusammenarbeit mit der Gesetzesredaktion des BMJV).

Mindestens 8 Fortbildungen von Beschäftigen zur frühen Beteiligung und Erprobung (u.a. zu „Verstehen, Entwickeln, Testen“ – Referat 612)

Auswertung der Ergebnisse der 3. Lebenslagenbefragung des Statistischen Bundesamtes im Auftrag der Bundesregierung und Ableitung von Verbesserungsvorschlägen zusammen mit Experten, Praktikern sowie Betroffenen. Veröffentlichung der Ergebnisse (online und offline).

Elektronische Verkündung von Gesetzen und freier digitaler Zugang zum Bundesgesetzblatt befindet sich in der Umsetzung.

Verbesserung der Information über Beteiligungsprozesse auf Bundesebene auf einer Internetpräsenz und Vorbereitungen für eine Beteiligungsplattform der Bundesregierung, die der transparenten Beteiligung von Bürgern und Verbänden dient.


2. NAP 2.10 Föderales Kapitel

Nordrhein-Westfalen I: Infrastruktur und Rahmenbedingungen für Open Government in Nordrhein Westfalen ausbauen. Open-Government-Siegel entwickeln

Umsetzung durch: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW und Arbeitskreis Open Government

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

In den letzten Jahren sind in NordrheinWestfalen bereits viele gute Initiativen und Open Government Projekte entstanden. Land, Kommunen und Zivilgesellschaft arbeiten im Arbeitskreis Open Government partnerschaftlich an der Umsetzung des Open Government Pakts mit dem Ziel, die Öffnung der Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen bis 2020 gemeinsam als gängige Praxis auszugestalten. Das Pilotprojekt „Kommunales Open Government in NRW“ hat mit zehn kommunalen Projekten Beispiele für mehr Transparenz, Bürgerbeteiligung und Kollaboration aufgezeigt, die auch auf andere Kommunen übertragbar sind. Auf dem Metadatenportal Open.NRW sind mehr als 3.800 Datensätze verfügbar. Über 40 Gemeinden und Gemeindeverbände veröffentlichen bereits Daten und es kommen stetig neue Portale mit weiteren Daten hinzu.

Es sind vielfältige gute Projekte, aber auch eine Open Government Landschaft entstanden, die schwer zu überblicken ist und noch nicht ihr volles Potential entfalten kann. Mangelnde finanzielle und personelle Ressourcen erschweren die Umsetzung zusätzlich. Weiterhin gilt es, zusätzliche Kommunen für Open Government Aktivitäten zu gewinnen.

Worin besteht die Verpflichtung?

Ziel ist es, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die flächendeckende und nachhaltige Verankerung von Open Government in Nordrhein-Westfalen erfolgen kann. Hierbei gilt es, Doppelarbeiten zu vermeiden, Synergien zu heben und Impulse zur weiteren Ausgestaltung von Open Government zu setzen. Mit der Verpflichtung sollen vor allem technische Angebote für eine einfachere Ausgestaltung von Open Government zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen die Schaffung von offenen Standards für Schnittstellen und die Vereinfachung der Bereitstellung sowie Verbesserung der Auffindbarkeit von offenen Daten. Die Verwendung der offenen Standards OParl, Open311, XErleben und OffenerHaushalt sollen als landesweite Standards empfohlen werden. Dies ist von großer Bedeutung für eine einheitliche Bereitstellung und Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten von offenen Daten.

Zudem sollen mit der Einführung eines Open Government Siegels Anreize geschaffen werden, mehr Verwaltungen für Open Government Initiativen zu gewinnen.

Inwiefern ist die Verpflichtungen für die OGP Werte relevant?

Die Verpflichtung schafft notwendige Voraussetzungen für mehr Open Government in Nordrhein Westfalen in Form von mehr Transparenz durch eine verstärkte und verbesserte Bereitstellung von offenen Daten einhergehend mit besseren Nutzungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.

Meilensteine:

Empfehlung des Standards OParl zur landesweiten Verwendung

•Konzeptentwicklung

•Umsetzung

Empfehlung des Standards OffenerHaushalt zur landesweiten Verwendung

•Konzeptentwicklung

•Test und Bereitstellung der Plattform

•Umsetzung

Empfehlung des Standards Open311 zur landesweiten Verwendung

Empfehlung des Standards XErleben 

Schaffung einfacherer Möglichkeiten zur Veröffentlichung von Daten über das zentrale Metadatenportal Open.NRW des Landes für Landesbehörden

Schaffung einfacherer Möglichkeiten zur Veröffentlichung von Daten über das zentrale Metadatenportal Open.NRW des Landes für Kommunen

Verbesserung der Auffindbarkeit von Daten über Erweiterung des Musterdatenkatalogs für Nordrhein-Westfalen

Entwicklung und Erprobung eines Konzepts für ein Open Government Siegel

Nordrhein-Westfalen II: Räume für Austausch und Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen schaffen

Umsetzung durch: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW und Arbeitskreis Open Government

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Für die öffentliche Verwaltung ist es wichtig, sich für Innovationen zu öffnen. Durch die Einbeziehung und Nutzung des Wissens und der Fähigkeiten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Expertinnen und Experten können neue Produkte, Services und Geschäftsmodelle für den öffentlichen Sektor entstehen.

Worin besteht die Verpflichtung?

Ziel ist es, die weitere und gezielte Öffnung der Verwaltung in Nordrhein-Westfalen für kollaborative und ko-kreative Prozesse voranzutreiben, um innovative Projekte, bürger- bzw. nutzerfreundliche Services und Lösungen für konkrete Herausforderungen der Verwaltung zu entwickeln. Mit der Verpflichtung sollen in Nordrhein-Westfalen Räume für Austausch und Zusammenarbeit mit der Verwaltung geschaffen werden. Die Bereitstellung zentraler physischer Räume fördert den regelmäßigen Austausch zwischen der Verwaltung des Landes und der Kommunen, Startups und Zivilgesellschaft und die zielgerichtete Zusammenarbeit.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Reale Orte fördern das Verständnis von Open Government und schaffen ein Netzwerk für die Entwicklung neuer innovativer Ideen, um selbstorganisiertes Engagement von Bürgerinnen und Bürgern mit neuen Zusammenarbeitsformen in und mit der Verwaltung zu verbinden. So soll in einem Innovationslabor auch die Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung mit Startups gestärkt werden. Hierzu sollen die Erfahrungen von erfolgreichen Gov-Tech Initiativen anderer Länder wie z.B. Schottland und Polen ausgewertet und ein Konzept für den Start eine Gov-Tech Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitet werden, das im Rahmen eines Pilotprojektes erprobt wird.

Inwiefern ist die Verpflichtungen für die OGP Werte relevant? 

Mit der Verpflichtung werden das Teilen von Informationen und Erfahrungen und die Kollaboration von Verwaltung, Zivilgesellschaft und Startups gefördert mit dem Ziel, innovative Lösungen für die Verwaltung und Zivilgesellschaft zu entwickeln. Die Räume für Austausch und Zusammenarbeit schaffen eine Möglichkeit Open Government kontinuierlich zu leben. 

Meilensteine:

Schaffung eines Ortes der Landesregierung zum Austausch und zur agilen Zusammenarbeit

Entwicklung eines Konzepts für eine Gov-Tech-Initiative und Erprobung im Rahmen eines Pilotprojekts

Durchführung von Startup Pitches in der Verwaltung

Nordrhein-Westfalen III Datensouveränität stärken

Umsetzung durch: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW und Arbeitskreis Open Government

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Noch im Jahr 2019 sollen rechtliche Regelungen für Open Data im Rahmen einer Novelle des nordrhein-westfälischen E-Government-Gesetzes (EGovG NRW) auf den Weg gebracht werden. Ziel ist die umfassende und entgeltfreie Veröffentlichung von Daten der Verwaltung zur uneingeschränkten Weiterverwendung.  Die Daten werden dabei auch in Zusammenarbeit mit Dritten erhoben. Um eine flächendeckende Veröffentlichung der Daten zu ermöglichen, ist es von zentraler Bedeutung, dass die Datensouveränität und Datenhoheit bei den Verwaltungen selbst liegt. Sofern Dritte über die Datenhoheit verfügen, kann dies eine Veröffentlichung verhindern oder erschweren. Nicht alle Verwaltungseinheiten verfügen über die nötigen Kenntnisse und Informationen zur Sicherstellung ihrer Datensouveränität und Datenhoheit. Entsprechende Kenntnisse sind jedoch beispielsweise im Rahmen von Vergabeverfahren oder bei der Gestaltung von Verträgen mit Dritten erforderlich, da hiermit regelmäßig die Basis für die künftige Weiterverwendung von Daten gelegt wird.

Worin besteht die Verpflichtung?

Hinderungsgründe für eine Veröffentlichung der Daten (z.B. Urheberrechte, Schutzrechte Dritter oder Nutzungsbestimmungen) sollen im Rahmen der Möglichkeiten reduziert werden mit dem Ziel, eine umfassende Verwendung der Daten innerhalb und außerhalb der Verwaltung zu gewährleisten. Es soll darauf hingewirkt werden, dass eine umfangreiche Nutzung und Veröffentlichung von Daten durch die Verwaltung möglich ist. Hierzu sollen Empfehlungen und Handreichungen erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden 

Inwiefern ist die Verpflichtungen für die OGP Werte relevant? 

Die Datensouveränität und Datenhoheit von Verwaltungen ist die Basis für eine umfangreiche Veröffentlichung von offenen Daten und damit zentral für die Schaffung von mehr Transparenz und Innovation.

Meilensteine:

Bestandsaufnahme zur Datensouveränität in Kommunen

Erarbeitung einer Handreichung zur Sicherstellung der Datensouveränität und Datenhoheit

Veröffentlichung und Empfehlung der Handreichung

Sachsen: Weiterentwicklung und fortschreibende Etablierung des Beteiligungsportals des Freistaates Sachsen

Umsetzung durch: Sächsische Staatskanzlei

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen haben ein wachsendes Bedürfnis nach Teilhabe und Mitbestimmung in einer modernen, lebendigen Demokratie. Der Wunsch nach transparent dargestellten Entscheidungsprozessen sowie nach Einbeziehung in Entscheidungsprozesse wird dabei immer größer. Aufgabe der Verwaltung ist es, neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung zu finden und Instrumente zu entwickeln, die diese Zusammenarbeit unterstützen. So erfährt bürgerschaftliches Engagement eine deutlich größere Wertschätzung und Politik und Verwaltung können den enormen Wissens- und Erfahrungsschatz der Bürgerschaft für die Gestaltung des Gemeinwesens nutzbar machen.

Worin besteht die Verpflichtung?

Ein solches Instrument für Partizipation ist das Beteiligungsportal Sachsen. Dort lassen sich freie Themen diskutieren, formelle Beteiligungen z.B. zu Planungsverfahren oder Online-Umfragen durchführen. Der Freistaat Sachsen verpflichtet sich, das Beteiligungsportal inhaltlich und technisch weiter zu entwickeln und strebt eine Nachnutzung durch andere Länder an.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Das Portal unterstützt nicht nur eine der möglichen Formen der Bürgerbeteiligung sondern eine breite Palette von Beteiligungsverfahren. Damit ist es sowohl Behörden des Freistaates Sachsen als auch Landkreisen, Städten und Gemeinden möglich, eine breite Öffentlichkeit individuell und zielgerichtet in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Die Konzeption für das Online-Beteiligungsportal wurde zudem in enger Zusammenarbeit mit Pilotbehörden und -kommunen erarbeitet. 

Inwiefern ist die Verpflichtungen für die OGP Werte relevant?

• Transparenz: Durch die frühzeitige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit an politischen Entscheidungsprozessen trägt das Werkzeug zur Erhöhung der Transparenz politischer Entscheidungen sowie des Verwaltungshandelns bei.

• Partizipation: Mit dem Werkzeug ist es möglich, dass Bürger sowie Träger öffentlicher Belange unmittelbar an der Willensund Entscheidungsfindung mitwirken. Mit ihm wird ein für die Teilhabe förderndes Umfeld geschaffen

Meilensteine:

Allgemeine Weiterentwicklung 

Bauleitplanung 2.0

App für Fachmeldeverfahren 

Realisierung Interoperabilität bei Planverfahren nach dem Standard XPlanung

Erneute BITV-Prüfung auf Barrierefreiheit 

Schleswig-Holstein: Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung

Umsetzung durch: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Die von unseren öffentlichen Verwaltungen angebotenen und genutzten digitalen Dienste sind eine kritische Infrastruktur unserer Demokratie. Die vollständige Kontrolle über die eingesetzte Software und die Computersysteme ist Voraussetzung für deren Vertrauenswürdigkeit. Die öffentliche Verwaltung benötigt zur Erledigung ihrer Aufgaben verlässliche Software, deren Anschaffung die Wahlfreiheit, Anpassungsmöglichkeiten und Wettbewerb gewährleistet, und mit der die vollständige Kontrolle über die eigene digitale Infrastruktur gewährleistet ist, ohne sich in wirtschaftliche oder technologische Abhängigkeiten zu begeben. Es ist insbesondere durch öffentliche Stellen zu vermeiden, dass neben hohen Kosten für kommerzielle Software unerwünschte Nebeneffekte z.B. der Verlust der Vertraulichkeit und/oder Integrität der Datenverarbeitung, die fehlende Kontrolle im Hinblick auf die Weiterentwicklung von Lösungen oder die unzureichenden Umsetzung neuer bzw. geänderter gesetzlicher Vorgaben hinzutreten, weil Anbieter von Lösungen exklusiven Zugriff auf die Gestaltung der Software besitzen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die technologische Souveränität des Staates, insbesondere in die Beachtung der Vertraulichkeit und Integrität der Datenverarbeitung hat höchste Priorität im Hinblick auf den Einsatz von Software-Lösungen. Daher verfolgen wir einen neuen nachhaltigen Weg im Kontext der IT-Infrastruktur um zu mehr Herstellerunabhängigkeit, IT-Sicherheit und Datenschutz zu gelangen. Im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2017-2022) wird die „Nutzung von Open-Source-Software” auf Seite 108 thematisiert.

Worin besteht die Verpflichtung?

Im Kontext der Softwareentwicklung von Fachanwendungen wird das Ziel einer quelloffenen Entwicklung verfolgt. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir unter anderem die entsprechenden Ausschreibungsbedingungen überarbeiten. Schleswig-Holstein wird eine kollaborative Online Plattform bereitstellen, über die im Auftrag des Landes entwickelte Software von Bürgern eingesehen, kommentiert und diskutiert werden kann. Im Rechenzentrumsbetrieb wird der Einsatz von Open Source Software (OSS)-Technologien geprüft und realisiert. Betroffen sind hier insbesondere Serversysteme und Datenbanken, welche mit OSS eingerichtet bzw. durch OSS ersetzt werden. Mit der Pilotierung eines mit OSS-Komponenten ausgestatteten Verwaltungsarbeitsplatzes wird die Chance genutzt, vertragliche oder wirtschaftliche Abhängigkeiten (u.a. von kommerziellen Cloud-Infrastrukturen) sowie unerwünschten Datenabfluss zu vermeiden und Lizenzkosten zu reduzieren.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Der Einblick in die in Fachverfahren eingesetzte Software ermöglicht eine hohe Transparenz. Offene Lizenzen machen es möglich, dass auch andere Verwender die Software nutzen und weiterentwickeln können. Darüber können Steuergelder gespart werden. Im Idealfall kann auch SchleswigHolstein wiederum von Weiterentwicklungen Dritter der OSS profitieren. Die Nutzung von OSS im Rechenzentrumsbetrieb vermeidet die Entwicklung monopolistischer Strukturen und die Verfestigung von Abhängigkeiten gegenüber großen, weltweit operierenden IT-Unternehmen. Die Verwendung offener Dateiformate garantieren zudem die Wahlfreiheit und Wettbewerb. Denn sie ermöglichen auch kleineren und regionalen Unternehmen sich an der Entwicklung von Software  zu beteiligen. 

Inwiefern ist die Verpflichtungen für die OGP Werte relevant?

Transparenz über die von Fachverfahren verwendete Software herzustellen ermöglicht unabhängige Kontrolle, Kostentransparenz, Nachvollziehbarkeit automatisch ablaufender Prozesse und eine nachhaltige Nutzung der Software.

3. NAP: Dritter Nationaler Aktionsplan 2021–2023

Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0): Bundeskanzleramt. Zum PDF

Verpflichtung 3.6.1: Grundstein für die Verbesserung des Zugangs zu Rechtsinformationen

Umsetzung durch: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Die vom Bund kostenlos bereitgestellten Rechtsinformationen sind bislang auf drei Portale verteilt: Gesetze-im-Internet, Rechtsprechung-im-Internet und Verwaltungsvorschriften-im-Internet. Die öffentlich zugänglichen Rechtsinformationen sind beschränkt auf das aktuelle Bundesrecht, die Bundesrechtsprechung ab dem Jahr 2010 und auf aktuelle Verwaltungsvorschriften des Bundes. Die Dokumente sind mit nur wenigen Metadaten versehen, sodass die Suchfunktionalität der Portale eingeschränkt ist. Außerdem entspricht der Zugang zu den Rechtsinformationen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Auch eine Weiterverwendung der Daten durch zivilgesellschaftliche Akteure und Unternehmen für neue zukunftsgerichtete Anwendungen ist derzeit nur bedingt möglich; ein automatisiertes Auslesen und Bearbeiten der Daten ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Im internationalen Vergleich gibt es bereits modernere und nutzerfreundlichere Rechtsinformationsportale.

Worin besteht die Verpflichtung?

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wird die Vision eines einheitlichen, modernen, intuitiven, barrierefreien, nutzerfreundlichen Rechtsinformationsportals entwickeln. Das Portal soll der Allgemeinheit künftig ein deutlich erweitertes Angebot an Rechtsinformationen des Bundes kostenlos bereitstellen, die Dokumente einschließlich umfangreicher Metadaten werden erstmals als Open Data zur Verfügung gestellt. 

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Die Vision des Rechtsinformationsportals sowie die Programmierschnittstelle (API) werden in einem offenen, transparenten, agilen und nutzerzentrierten Verfahren konzipiert und entwickelt. Mit der API soll Bürgerinnen und Bürgern, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und Unternehmen (z.B. Start-ups) eine Nachnutzung der Daten zu privaten, aber auch zu gewerblichen Zwecken ermöglicht werden. Außerdem soll dort die Dokumentation der API veröffentlicht und ein „Request for Comment“-Format eingerichtet werden, über das technisches Feedback zu der Schnittstelle gegeben werden kann. 

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

Es wird ein hohes Maß an Transparenz geschaffen, indem Rechtsinformationen des Bundes in bisher nicht dagewesenem Umfang kostenfrei, maschinenlesbar, über eine gängige Schnittstelle und eine nutzerzentriert entwickelte Plattform angeboten werden. Das für die Verpflichtung gewählte agile Vorgehen und die enge Einbindung der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Öffentlichkeit adressiert neben der Transparenz und der Partizipation auch die Technologie und Innovation für Offenheit.

Meilensteine:

Entwicklung und Vorstellung des Zielsystems (Klickdummy mit Beschreibung und Erläuterung) auf der Website

Entwicklung einer funktional limitierten Version der Programmierschnittstelle (API)

Erstellung und Veröffentlichung der Dokumentation der Schnittstelle als „Request for Comment”, um den Dialog mit potentiellen Nutzenden zu eröffnen

Entwicklung einer interaktiven Webseite, die den Dialog mit Nutzenden abbildet und umsetzt

Austausch mit Zivilgesellschaft und Wirtschaft zum Design der Schnittstelle und Einarbeitung von Feedback

Verpflichgtung 3.6.3 Transparenz über Genehmigungsverfahren bei großen Infrastrukturvorhaben im Verkehrssektor

Umsetzung durch: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Die Planungs- und Genehmigungsverfahren großer Infrastrukturprojekte im Verkehrssektor dauern in Deutschland in der Regel viele Jahre. Belastbare Prognosen zur Verfahrensdauer bis zur Erlangung des Baurechts sind oftmals schwer möglich. Diverse einflussreiche Faktoren liegen außerhalb der Sphäre des Vorhabenträgers und der Genehmigungsbehörden, insbesondere dass von den vorgesehenen Rechtsbehelfen gegen behördliche oder gerichtliche Entscheidungen umfassend Gebrauch gemacht wird. Die Hintergründe und Umfänge der für die im Rahmen der Planungs- und Genehmigungsverfahren erforderlichen Untersuchungen und Prüfungen sind der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt.

Worin besteht die Verpflichtung?

Mit der Maßnahme „Transparenz über Genehmigungsverfahren bei großen Infrastrukturvorhaben im Verkehrssektor – TGIV“ (Arbeitstitel) soll im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel eine webbasierte, öffentlich zugängliche Informationsplattform, z.B. in Form einer „Genehmigungslandkarte“, eingerichtet werden. Mit abrufbaren Informationen über Planungs- und Genehmigungsverfahren großer Infrastrukturvorhaben des Bundes im Verkehrssektor (Großprojekte der Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bundesschienenwege) soll das Informationsbedürfnis der von der Planung betroffenen sowie der interessierten Öffentlichkeit befriedigt werden. Die Bereitstellung der Informationen entweder auf der Informationsplattform oder durch eine direkte Verlinkung auf andere Internetseiten (UVP-Portal des Bundes, Vorhabenträger, Eisenbahn-Bundesamt) ist freiwilliger Art, da eine gesetzliche Verpflichtung fehlt.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Mit der Maßnahme wird verkehrsträgerübergreifend gebündelt auf einer Plattform Transparenz darüber hergestellt, wie umfänglich der Weg von den ersten Planungen über das Antragsverfahren bis hin zur Genehmigung großer Verkehrsinfrastrukturvorhaben ist. Dargestellt werden die formalen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung, der Umfang an Unterlagen, den Vorhabenträger im Planungsverfahren erstellen müssen, wie z.B. Gutachten und in welchem Stadium sich die derzeit laufenden Planungs- und Genehmigungsverfahren befinden.

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

Die Verpflichtung trägt dazu bei, den Open-Government-Ansatz weiter zu verankern, technologische Möglichkeiten zur Verbesserung von Transparenz zu nutzen und die Verwaltung gegenüber der Bevölkerung noch mehr zu öffnen. 

Meilensteine:

Ausschreibung und Zuschlag für die Informationsplattform (Pilotsystem) sowie technische Umsetzung

Pilotbetrieb Quartal 

Start Regelbetrieb (öffentlich zugängliche Website)

Verpflichgtung 3.6.4: Bereitstellung des Integritätsberichts der Bundesregierung als Open Data und Erweiterung des Berichtswesens um Aspekte der Internen Revision

Umsetzung durch: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Eine leistungs- und zukunftsfähige Verwaltung lebt vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Ein solches Vertrauen muss aktiv erarbeitet werden. Dazu dient u.a. das strategische Integritätsmanagement der Bundesverwaltung. Eine Maßnahme hierzu ist der Bericht zur Integrität in der Bundesverwaltung (Integritätsbericht). Zu den verschiedenen Aspekten der Verwaltungsintegrität wie Korruptionsprävention, Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen) und Einsatz von externen Personen in der Bundesverwaltung entstanden bislang separate Berichte. Diese fallen teilweise sehr uneinheitlich aus, beispielsweise in ihren Berichtszyklen, Zeiträumen und Formaten.

Worin besteht die Verpflichtung?

Der Integritätsbericht für das Jahr 2020 soll auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes die Aspekte Korruptionsprävention, Leistungen Dritter und Einsatz von externen Personen in der Bundesverwaltung erstmals zusammenführen. Damit soll ab Ende 2021 ein einheitlicher Bericht über die Integrität in der Bundesverwaltung zur Verfügung stehen, der Daten nutzerorientiert als strukturierte, maschinenlesbare, offene Daten (Open Data) veröffentlicht. Der Bericht wird, wie die bisherigen einzelnen Berichte, nach Vorlage bei den federführenden Ausschüssen des Deutschen Bundestags veröffentlicht. Die Daten des Anhangs sollen, soweit möglich, erstmals Open Data bereitgestellt und entsprechend über GovData auffindbar gemacht werden.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Der jährliche nun umfassende Bericht als Open-Data erleichtert allen Interessierten, sich über das strategische Integritätsmanagement der Bundesverwaltung zu informieren. Mit der Zusammenfassung bisher getrennter Berichte und deren Erweiterung wird eine höhere Datenqualität und eine Einheitlichkeit des Berichtswesens ermöglicht.

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

Die einheitliche Berichtspflicht zum Thema Integrität in der Bundesverwaltung und deren Erweiterung um Aspekte der „Internen Revision“ sowie die Bereitstellung der Daten des Anhangs als Open Data fördern die Transparenz und Rechenschaftslegung der Bundesverwaltung und sind Maßnahmen gegen Korruption - eine besonders wichtige Dimension von Open Government.

Meilensteine:

Vorlage des ersten Integritätsberichts 2020 an den Ausschuss für Inneres und Heimat (InnA) und den Haushaltsausschuss (HHA)

Veröffentlichung des ersten Integritätsberichts auf Deutsch und Englisch auf der Website des BMI

Bereitstellung des Berichtanhangs als Open Data

Vorlage Bericht 2021 bei InnA und HHA (erstmals mit den Daten zur IR)

Veröffentlichung des Berichts 2021 auf Deutsch und Englisch auf der Website des BMI (erstmals mit den Daten zur IR)

Bereitstellung des Berichtanhangs als Open-Data (inkl. Daten zur IR) 

Verpflichtung 3.6.5.: Weiterentwicklung der VerwaltungsdatenInformationsplattform (VIP)

Umsetzung durch: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat /Statistisches Bundesamt (StBA)

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Das Open-Data-Gesetz (§ 12a E-Government Gesetz, kurz EGovG) bildet eine wichtige Grundlage für die aktive Bereitstellung offener Daten durch die Behörden der Bundesverwaltung. Derzeit fehlt es allerdings an einem zentralen Nachschlagewerk, das Übersicht darüber schafft, an welcher Stelle Daten in welcher Form durch öffentliche Institutionen vorgehalten werden. Datenbestände, insbesondere der Bundesbehörden, besser nutzbar zu machen, setzt im ersten Schritt eine gute Kenntnis der Bestandsdaten voraus. Eine systematische Erfassung und Bewertung von unterschiedlich vorgehaltenen Datensätzen und deren „Open-Data-Tauglichkeit“ sowie der notwendige systematische, behördenübergreifende und intersektorale fachliche Austausch über offene Daten werden dadurch erschwert. Zudem behindert diese Situation die systematische Umsetzung einer Offenlegung im Sinne von § 12a EGovG.

Worin besteht die Verpflichtung?

Mit der Entwicklung einer Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) soll die Registerlandschaft in Deutschland in Gestalt eines Metadatenkatalogs möglichst vollständig und detailliert beschrieben werden. Zu diesem Zweck werden die Datenbestände ausschließlich anhand ihrer Metadaten (die VIP enthält keine Einzeldaten und hat auch keinen Zugriff darauf) und weiterer Merkmale der Registerführung, z.B. Zugriffsbeschränkungen, dargestellt.

Die öffentlich zugänglichen Informationen zu den jeweiligen Datenbeständen werden durch die VIP aufbereitet, durch weitere Quellen ergänzt und durch eine Suchfunktion nutzerfreundlich auffindbar gemacht. Auf Basis eines zu erarbeitenden Konzepts zur Erweiterung der VIP-Einträge um einen „Open-Data Prüfstand“ soll künftig anhand von einheitlichen Kriterien dargestellt werden. Eine weitere Beratung von interessierten Stellen kann darauf aufbauend bspw. von der ebenfalls im Statistischen Bundesamt geplanten Datentransparenzstelle (DTS) erfolgen, die Datenkompetenz bzw. Data Literacy bei den datenhaltenden Stellen ebenso wie bei den Datennutzenden in Wissenschaft und Politik fördert, sowie durch das Kompetenzzentrum Open Data beim Bundesverwaltungsamt (CCOD BVA).

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Die VIP schafft Wissen darüber, welche Daten an welcher Stelle in der Verwaltung vorliegen, ermöglicht die Identifizierung von doppelter Datenhaltung und führt somit zu mehr Datensparsamkeit und ermöglicht einen zielgerichteten Dialog mit den registerführenden Stellen, ohne den Datenschutz oder Betriebsgeheimnisse zu gefährden. In einer weiteren Ausbaustufe kann die VIP als Plattform für einen Austausch zur „Open-Data Tauglichkeit“ von Verwaltungsdatenbeständen dienen, indem beispielsweise Angaben zur Datenqualität und passenden Ansprechpartnern ergänzt werden. (Auch die verwaltungsinterne „Kommentierung“ von Datenbeständen soll zu diesem Zwecke ermöglicht werden). Dabei soll die VIP – u.a. im Austausch mit dem CCOD, DTS, dem GovData-Portal und anderen Stakeholdern - zur Versachlichung und dem Wissensaustausch beitragen. Die VIP stärkt auch die Position der Bürgerinnen und Bürger und den Schutz von deren Daten, denn sie schafft Transparenz darüber, welche Informationen staatliche Stellen vorhalten, woher sie stammen und zu welchem Zweck diese genutzt werden. 

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

Die VIP schafft für alle Interessierten Transparenz über die in der öffentlichen Verwaltung systematisch geführten Datenbestände. Die Katalogisierung der Verwaltungsdaten erhöht das Vertrauen in den sparsamen und sicheren Umgang mit persönlichen Daten durch die öffentliche Hand. 

Meilensteine:

Konsultation der Fach- und Nutzergemeinde in Hinblick auf Anforderungen an eine entsprechende Erweiterung der VIP 

Ausarbeitung eines Konzepts zur Ergänzung von Open-Data Aspekten auf der VIP in Abstimmung mit CCOD und DTS

Aufbereitung und Bewertung der erfassten VIP-Einträge anhand dieses Konzeptes sowie Umsetzung notwendiger technischer Anpassungen in weiterer Ausbaustufe: Hinzunahme von Open-Data-relevanten Informationen und Bewertungen

Verpflichtung 3.6.7 Partizipative Entwicklung des nächsten Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung

Umsetzung durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Es liegt ein neues UNESCO-Programm zur Verankerung der Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Bildungssystemen vor („BNE 2030“). Dieses führt einerseits viel Bewährtes fort, setzt gleichzeitig aber neue thematische Schwerpunkte wie z.B. die Verwirklichung der UNNachhaltigkeitsziele (SDGs), den technologischen Fortschritt oder den Ansatz des transformativen Handelns (eigenständiges Handeln für eine nachhaltige Zukunft). Der bestehende deutsche BNE-Prozess, d.h. die strukturelle Verankerung von BNE im deutschen Bildungssystem, sollte an diese Veränderungen angepasst werden. Zudem muss der 2017 beschlossene Nationale Aktionsplan BNE mit neuen Verpflichtungen („Commitments”) aktualisiert werden, um die Nachhaltigen Entwicklungsziele zu erreichen. Dementsprechend müssen die BNE-Stakeholder sich zu neuen Zielen und Maßnahmen verpflichten. Im neuen UNESCOProgramm „BNE 2030” werden die Mitgliedstaaten außerdem aufgefordert, eine breitere Öffentlichkeit durch starke Kommunikations- und Informationsaktivitäten zu BNE zu erreichen.

Worin besteht die Verpflichtung?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt im Rahmen eines Konsultationsprozesses die breite Öffentlichkeit mit den Fragen: „Wie soll sich Bildung weiterentwickeln, um die Agenda 2030 der Vereinten Nationen und deren SDGs umzusetzen? Was erfordert das von den öffentlichen Institutionen, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Akteuren?“ Die Beteiligten sollen in diesem Prozess konkrete Aktivitäten der Akteurinnen und Akteuren vorschlagen, mit denen die Verankerung von Bildung für nachhaltige Entwicklung weiter vorangebracht werden können. Die Rückmeldungen aus dem Konsultationsprozess werden in den deutschen BNE-Prozess gegeben und im Ergebnis neue Commitments der Akteurinnen und Akteure zum Nationalen Aktionsplan BNE angeregt und anschließend von der Nationalen Plattform BNE beschlossen.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Mit einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung (u.a. durch Verbreitung der Konsultation durch alle beteiligten Stakeholder sowie Veröffentlichung über das BNE-Portal und soziale Medien) werden Akteurinnen und Akteure erreicht, die bisher nicht am Prozess beteiligt waren. Dies trägt zur inhaltlichen Qualität und Präzision denkbarer Verpflichtungen bei. Zugleich wird die Sichtbarkeit und Akzeptanz daraus abzuleitender Maßnahmen erhöht. Die Struktur des BNE-Prozesses verschafft den diversen Akteuren des BNE-Umfelds eine direkte Mitsprache am Agenda-Setting. Im Ergebnis soll ein ambitionierter nächster NAP BNE stehen. Durch diese öffentliche Konsultation werden auch die Akteurinnen und Akteure des BNEProzesses, d.h. Bund, Länder und Kommunen sowie weitere gesellschaftlichen Stakeholder mit konkreten Wünschen vonseiten der Teilnehmenden am Konsultationsprozess im Bereich der BNE konfrontiert werden.

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

Mit dieser Verpflichtung wird nicht nur die Partizipation im Kontext der nachhaltigen Entwicklungsziele und deren Umsetzung gestärkt, sondern das Vorgehen für sich stellt bereits eine Umsetzung in Form partizipativer Prozesse dar. Damit trägt es auf dieser Ebene ebenfalls zur Verstetigung des Open Government-Gedankens bei. 

Meilensteine:

Konsultationsprozess zur Einholung von Vorschlägen für neue Commitments zum Nationalen Aktionsplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (NAP BNE)

Bewertung der Ergebnisse des Konsultationsprozesses durch die BNE-Gremien

Formulierung neuer Commitments innerhalb der BNE-Gremien, auch anlässlich des BNE-Jahrestreffen (der Gremien) 2022

Konsolidierungsprozess in den BNE-Gremien und Beschluss durch die nationale Plattform BNE

• Bekanntgabe der Commitments durch die Nationale Plattform BNE 

• BNE-Agenda-Kongress zur Vorstellung des neuen NAP an die breite Öffentlichkeit

Verpflichtung 3.6.8 Verstetigung des Spurenstoffdialogs (Anm.: u. dazu nötige Datenbereitstellung)

Umsetzung durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit / Umweltbundesamt

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Rückstände von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und anderen Chemikalien in unseren Gewässern können schon in geringen Konzentrationen Wirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben, was ein frühzeitiges Gegensteuern u.a. zum Schutz der Trinkwasserversorgung erfordert. Die Vielfalt der Eintragspfade von Spurenstoffen erschwert eine „one size fits all“ Lösung. Somit stößt auch staatliche Regulierung hier an Grenzen. Diese Erkenntnis führte zur Pilotierung des Projektes „Spurenstoffdialog“, in dessen Rahmen folgende Maßnahmen erfolgten: Expertengremium zur Bewertung relevanter Spurenstoffe, Runde Tische, Informationskampagnen und Orientierungsrahmen zur weitergehenden Abwasserbehandlung. Die Akteure stammten im Wesentlichen aus den Bereichen Hersteller relevanter Produkte (einschließlich Wirtschaftsverbände), Wasserwirtschaft, Bundesländer/Umweltverwaltung und Umweltverbände/Zivilgesellschaft. 

Worin besteht die Verpflichtung?

Der aus der Pilotphase des „Spurenstoffdialogs“ entstandene Prozess soll verstetigt werden und wurde am 22. März 2021 dem Spurenstoffzentrum im Umweltbundesamt zur weiteren Begleitung übertragen. Fortan sollen die betroffenen Stakeholder (beispielsweise Hersteller, Anwender, Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Umweltverbände, Gewerkschaften, Bundesländer) alle potentiellen Maßnahmen diskutieren, um den Eintrag von Spurenstoffen in die aquatische Umwelt zu vermindern – sowohl an der Quelle bei Herstellung, Verarbeitung und Konsum als auch „End-of-Pipe“ in der Abwasserreinigung. Gemeinsam werden relevante Stoffe ausgewählt, Hersteller erarbeiten dazu als Ausdruck ihrer „corporate social responsibility“ an Runden Tischen Selbstverpflichtungen, andere Stakeholder konzipieren Informationskampagnen, Bundesländer wählen Kläranlagen aus, die mit verbesserter Reinigungstechnik zur Spurenstoffelimination ausgestattet werden sollen. Für alle diese Maßnahmen werden Daten und Informationen zu Stoffeigenschaften, Eintragspfaden, Funden in den Gewässern und Reinigungstechnologien bereitgestellt und veröffentlicht.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Nach den positiven Ergebnissen der Pilotphase wird der „Spurenstoffdialog“ nun als neue Daueraufgabe etabliert. Im Rahmen der Pilotphase gab es noch keine konkreten Reduzierungsmaßnahmen. Diese werden jetzt im Zuge der Verstetigung erwartet. Aus den Erkenntnissen kann der Gesetzgeber weiteren Handlungsbedarf für die Bereiche ableiten, in denen der Spurenstoffdialog nicht zu der notwendigen Eintragsreduzierung führt.

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

Partizipation ist der Kern des vom Spurenstoffzentrum zu begleitenden Spurenstoffdialogs. Die angestoßenen Beteiligungsprozesse bieten ein Höchstmaß an Transparenz, da alle betroffenen Stakeholder daran mitwirken. Die Vorgehensweise ist sektorübergreifend und soll auch neue Zielgruppen erschließen.

Meilensteine:

Spurenstoffzentrum und Stakeholder erstellen einen Bericht mit einer Zwischenbilanz der bis dahin erzielten Fortschritte: Anzahl der bewerteten Stoffe, Datenverfügbarkeiten, eingeleitete Umsetzungsmaßnahmen, Umsetzungshindernisse, geplante Kläranlagenerweiterungen, durchgeführte Workshops und Kampagnen

Spurenstoffzentrum und Stakeholder bilanzieren weitere Fortschritte (wie oben) und stellen diese auf einer gemeinsamen Veranstaltung zur Diskussion. Die Ergebnisse der Veranstaltung werden publiziert und öffentlichkeitswirksam verbreitet.

Verpflichtung 3.6.9 Nationales Monitoringzentrum zur Biodiversität

Umsetzung durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit / Bundesamt für Naturschutz

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Um dem Verlust der Artenvielfalt wirksam entgegenzutreten, sind belastbare Daten zum Zustand und zur Veränderung von Natur und Landschaft sowie zu wichtigen Einflussgrößen notwendig. Es gibt bereits unterschiedliche etablierte Monitoringprogramme im Bereich der Biodiversität, im Rahmen derer wertvolle Daten, u.a. zu bestimmten Artengruppen oder Lebensräumen, erhoben werden. Allerdings liegt diese wichtige Datenbasis zum Zustand und zur Veränderung von Natur und Landschaft bisher bei verschiedenen Monitoring-Akteuren verstreut. So führen beispielsweise die Länder wichtige Monitoringprogramme durch, aber auch Fachgesellschaften oder wissenschaftliche Einrichtungen erheben wertvolle Daten. Außerdem muss die bestehende Datenbasis durch weitere Monitoringprogramme ergänzt werden, um Daten zu Arten oder Lebensräumen zu erheben, über die bisher noch zu wenig bekannt ist.

Worin besteht die Verpflichtung?

Die Einrichtung des nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität hat zum Ziel, den Ausbau des bundesweiten Biodiversitätsmonitorings voranzubringen und langfristig zu sichern. Das Monitoringzentrum ist beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Leipzig angesiedelt und hat im Januar 2021 die Arbeit aufgenommen. Es soll wesentlich dazu beitragen, das bundesweite Biodiversitätsmonitoring weiterzuentwickeln. Zudem soll es die Monitoringpraxis und Monitoringforschung zusammenbringen, Monitoringdaten aggregiert der Öffentlichkeit bereitstellen, das Datenmanagement dazu weiterentwickeln sowie Monitoring-Akteure vernetzen und Citizen Science Projekte im Kontext des Biodiversitätsmonitorings einbinden.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Durch die Arbeit des Monitoringzentrums wird die Datenbasis zum Zustand und zur Veränderung von Natur und Landschaft verbessert und zugänglicher gemacht. Die offene und transparente Datenbereitstellung wird dem Umweltinformationsgesetz (UIG) Rechnung tragen und soll nach den FAIR Prinzipien erfolgen (findable, accessible, interoperable, re-usable). Durch den schrittweisen Aufbau von Modulen einer Informations- und Vernetzungsplattform und die Einrichtung eines Forums „Anwendung und Forschung im Dialog“ werden die vielfältigen Monitoring-Akteure eingebunden und das Biodiversitätsmonitoring damit umfänglich verbessert.

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

In Umsetzung der Verpflichtung werden nicht nur neue Informationen und Daten erhoben, sondern auch die Auffindbarkeit und der Zugang zu neuen und existierenden Daten vereinfacht und Datenquellen zusammengeführt. Damit wird nicht nur Transparenz gesteigert, durch die Formate zur Einbindung der Fachgemeinde wird auch Partizipation besser ermöglicht.

Zusätzliche Informationen:

• Internetauftritt des nationalen Monitoringzentrums zur Biodiversität: https://www.monitoringzentrum.de

• Nachhaltige Entwicklungsziele: SDG 14 (Leben unter dem Wasser), SDG 15 (Leben an Land) 

Meilensteine:

Durchführung des ersten Forums „Anwendung und Forschung im Dialog“

Durchführung des zweiten Forums „Anwendung und Forschung im Dialog“

Ausbau des bestehenden Webauftritts, Konzeptentwicklung der internetbasierten Informations- und Vernetzungsplattform

3. NAP - 3.7. Steckbriefe der Verpflichtungen des Bundes mit Beteiligung von Ländern

3.7.2 Standardbasierte Vereinfachung des Unternehmenszugangs zur öffentlichen Beschaffung

Umsetzung durch: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat /Beschaffungsamt des BMI, Freie Hansestadt Bremen

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Auftragsbekanntmachungen durch öffentliche Auftraggeber erfolgen derzeit über eine Vielzahl von Vergabeplattformen unterschiedlicher Betreiber, die i. d. R. nicht interoperabel gestaltet sind. Dies hat zur Folge, dass Unternehmen für die Teilnahme an Vergabeverfahren bei einer Vielzahl von öffentlichen Vergabe- und Ausschreibungsplattformen recherchieren müssen, um Kenntnis über geeignete Ausschreibungen zu erhalten. Die Konsequenz dieser heterogenen Informationsbereitstellung ist, dass in der Praxis nicht die beabsichtigte Transparenz erzeugt wird. Dies kann dazu führen, dass weniger Angebote in einem Vergabeverfahren abgegeben werden und ein weniger ausgeprägter Wettbewerb stattfindet, der letztlich zu teuren Beschaffungen führen kann.

Die vor Kurzem in Betrieb gegangene Vergabestatistik schafft zwar eine valide Datenbasis, die es erstmals erlauben wird, die volkswirtschaftliche Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen flächendeckend verlässlich zu bemessen. Um Rückschlüsse auf einzelne Auftrags- bzw. Konzessionsgeber, Bieter oder Auftrags- bzw. Konzessionsnehmer zu vermeiden, werden diese statistischen Daten anonymisiert mittels komprimierter Informationen und Analysen über bereits durchgeführte Vergabeverfahren veröffentlicht.

Worin besteht die Verpflichtung?

Es werden Daten und Informationen zu beabsichtigten oder durchgeführten öffentlichen Beschaffungen zentral und standardisiert erfasst und bereitgestellt. Hierfür wird ein nationaler Bekanntmachungsservice (BKMS) für öffentliche Auftragsvergaben mit normierten Datenfeldern für öffentliche Aufträge eingerichtet. Die normierten Datenfelder basieren auf den Vorgaben der EU-Durchführungsverordnung zu elektronischen Formularen (eForms) für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen, die Bekanntmachungsverpflichtung basiert auf den EU-Richtlinien zur öffentlichen Auftrags- und Konzessionsvergabe. Der BKMS soll die Auftrags- und Vergabebekanntmachungen im einheitlichen Datenstandard XÖV von möglichst allen Bekanntmachungsplattformen entgegennehmen, auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen sowie individualisierbare Recherchen durch Unternehmen oder Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Zudem werden mittels eForms im BKMS bereitgestellte Daten zu beabsichtigten oder durchgeführten öffentlichen Beschaffungen als offene Daten (Open Data) bereitgestellt und der Open Contracting Data Standard (OCDS) angestrebt.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Unternehmen wird der Zugang zu Vergabeverfahren erleichtert und die Wettbewerbsmöglichkeiten werden verbessert und ein strategisches Controlling für den öffentlichen Einkauf ermöglicht. Die systematische und einheitliche Datenverwaltung und Bereitstellung als Open Data kann perspektivisch auch auf Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte ausgeweitet werden.

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

Mit den Projektergebnissen wird Transparenz zu öffentlichen Vergabe- und Beschaffungsvorgängen geschaffen. Für Unternehmen und Bürgerinnen wie Bürger sind diese Informationen dann einfacher zugänglich. Mit einheitlich gestalteten eForms wird die Bereitstellung der Daten im Open Contracting Data Standard angestrebt. Dies zahlt auf die Ziele von Open Contracting ein. Das Projekt setzt zudem Technologie und Innovation für Offenheit und Rechenschaftsablegung ein, indem es u.a. die technologische und datenstrukturelle Grundlage für ein umfassendes Monitoring schafft.

Zusätzliche Informationen:

Das Projekt ist Teil eines Kooperationsprojektes „Digitalisierung der Beschaffung – Kooperationsprojekt zur standardbasierten Digitalisierung des öffentlichen Einkaufs- und Beschaffungsprozesses“, das unter der Federführung der Freien Hansestadt Bremen und im Auftrag des IT-Planungsrates mit dem Bund, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie der Koordinierungsstelle für IT-Standards gegründet wurde. Es setzt die OZG-Geschäftslage „Ausschreibung und öffentliche Aufträge“ um. Die Projektergebnisse dienen als Blaupause für andere Bundesländer.

Meilensteine:

Start des Datenbestandsaufbaus im BKMS

Referenzlösung des OZG-Projekts (Go-Live) 

Datenbereitstellung als Open Data

3. NAP - 3.8. Verpflichtungen der Länder (Föderales Kapitel)

Verpflichtung 3.8.1: Freie und Hansestadt Hamburg: Bürgerbeteiligung und Information – Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zu Beteiligung und Planwerksbereitstellung im Kontext der räumlichen Planung

Umsetzung durch: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung mit Unterstützung des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung, Leitstelle XPlanung/XBau

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Bürgerinnen und Bürger sind von räumlicher Planung, die sich auf unterschiedlichen Ebenen vollzieht, direkt oder indirekt betroffen und möchten sich in die Prozesse der Planaufstellung stärker einbringen. Auf Landesebene wird der Landesentwicklungsplan, auf regionaler Ebene der Regionalplan und auf kommunaler Ebene werden die Bauleitpläne (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) aufgestellt. Zudem existiert die Planfeststellung, die ein besonderes Verwaltungsverfahren über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen darstellt. Der Gesetzgeber regelt die Öffentlichkeitsbeteiligung in den jeweiligen Fachgesetzen (insbesondere Baugesetzbuch, Raumordnungsgesetz und Verwaltungsverfahrensgesetz).

Grundsätzlich sind Bürgerinnen und Bürger von diesen Planverfahren auf unterschiedliche Art und Weise betroffen. In Deutschland ist die Möglichkeit der Beteiligung ein grundlegendes Element der Bürgerpartizipation, wird jedoch bisher – auch aufgrund der Komplexität der Verfahren – nicht immer digital angeboten. Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 vollständig digital angeboten werden.

Hinsichtlich der Beteiligung im Planaufstellungsverfahren sowie in Bezug auf die Bereitstellung von in Aufstellung befindlichen und festgestellten Planwerken besteht ein hohes Digitalisierungspotential. Entsprechend kommt diesen zwei Leistungen im Kontext der OZG-Umsetzung eine große Bedeutung zu.

Worin besteht die Verpflichtung?

Ziel des Umsetzungsprojektes ist es, Softwarelösungen – sog. „Referenzimplementierungen“ – zu entwickeln, die sowohl das Beteiligungsverfahren im Kontext der Aufstellung räumlicher Pläne als auch die Bereitstellung von in Aufstellung befindlichen und festgestellten Plänen bestmöglich digital unterstützen. Bestehende und zum Teil bereits im Einsatz befindliche Lösungen sollen bei der Entwicklung als Vorbild dienen. Die Softwareprodukte sollen nach dem Prinzip „Einer-für-Alle“ (EfA) dergestalt konzipiert sein, dass sie interessierten Ländern und Kommunen später zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden können. Neben Konzeptionierung und Umsetzung der Softwarelösungen kommt demzufolge der Skalierbarkeit der Lösungen eine besondere Bedeutung zu.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Die Träger der Planung müssen in die Lage versetzt werden, Beteiligungsverfahren digital durchführen und Planwerke bereitstellen zu können. Insbesondere in kleineren Kommunen stellen Beschaffung oder Erstellung bzw. Betrieb entsprechender Softwarelösung vor dem Hintergrund der hohen Kosten und sonstigen Aufwände häufig ein Problem dar. Die Möglichkeit der Nachnutzung einer gemeinsam entwickelten Softwarelösung kann die Planungsdienststellen in die Lage versetzen, die Anforderungen des OZG vollumfänglich umzusetzen.

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

• Transparenz: Durch Digitalisierung der Prozesse und proaktive Bereitstellung der Planwerksdaten können sich Bürgerinnen und Bürger umfassender zu Planvorhaben informieren, Entscheidungswege nachvollziehen und Einsichtnahme in Planwerke nehmen, sodass die Transparenz von Verwaltungshandeln gesteigert wird.

• Partizipation: Durch direkte und niedrigschwellige Mitwirkungsmöglichkeiten am Verfahren können Akzeptanz und Qualität des Planungsergebnisses insgesamt gesteigert werden.

• Technologie und Innovation für Offenheit und Rechenschaftslegung: Die Kommunikation zwischen lokalen Anwendungen und zentralen Lösungen und Plattformen soll mit Unterstützung standardisierter, maschinenlesbarer und herstellerunabhängiger Datenaustauschformate erfolgen. Entsprechende Standards sind bereits in der Entwicklung und sollen im Rahmen des Projekts an die Erfordernisse der unterschiedlichen Verfahrensarten angepasst werden.

Meilensteine:

Meilenstein 1: Konzeption August 

Meilenstein 2: Referenzimplementierung 

Bereitstellung eines Prototyps der Anwendung – sog. „MVP“ (Minimum Viable Product)

Meilenstein 3. EfA-Lösung (Eine für Alle)

Verpflichtung 3.8.2: Land Nordrhein-Westfalen I: Qualität und Quantität der Daten von Unternehmen der Daseinsvorsorge und von Wahldaten erhöhen

Umsetzung durch: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und Arbeitskreis Open Government

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Nordrhein-Westfalen konnte in den letzten Jahren die guten Rahmenbedingungen für Open Data und Open Government noch weiter verbessern. Vor allem in zentralen Themen wie Rechtssicherheit und technische Infrastruktur konnten entscheidende Fortschritte erzielt werden. So wurde im Juni 2020 mit Einführung des § 16a des E-Government-Gesetzes NRW eine rechtliche Grundlage geschaffen, die die Behörden des Landes verpflichtet, ihre Daten als Open Data zu veröffentlichen. Auch Kommunen können ihre Daten entsprechend veröffentlichen. Damit einhergehend wurde für die Behörden des Landes eine zentrale Beratungsstelle Open Data beim Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnik (CIO) eingerichtet und Open Data-Beauftragte in jedem Landesressort etabliert. 

Die Selbstverpflichtungen NRWs aus dem Zweiten Nationalen Aktionsplan der OGP  im Bereich der technischen Infrastruktur konnten erfolgreich umgesetzt werden. Für Behörden des Landes und für Kommunen wurde durch die Entwicklung eines Software-Tools die Möglichkeit geschaffen, ihre Daten über das zentrale Metadatenportal des Landes (Open.NRW) einfach, nutzerfreundlich und kostenfrei zu veröffentlichen. Seitdem haben sich 16 Kommunen aus NRW dazu entschieden (vorwiegend kleinere Kommunen), diesen Service zu nutzen und ihre Daten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. 

Trotz der großen Fortschritte sind noch nicht alle Datenschätze aus NRW gehoben. Beispielsweise bei den bei den Unternehmen der Daseinsvorsorge in NRW: dort gibt es ein konkretes Angebot zur Unterstützung einer aktiven Open Data-Praxis nur vereinzelt, nicht jedoch systematisch und übergreifend.

Jedoch ist Veröffentlichung auch dieser Daten des öffentlichen Sektors wichtig. Denn es handelt sich hierbei häufig um sogenannte Hochwertige Daten (laut EU-PSI-Richtlinie). Auch wenn Nordrhein-Westfalen unter anderem durch seine umfassenden Erfahrungen und Maßnahmen im Bereich Open Data seit 2014 und durch die gesetzliche Regelung (§ 16a EGovG NRW) bereits sehr gut aufgestellt ist, gibt es zudem Verbesserungspotenzial bei der Datenqualität. Wahldaten werden bei jeder Wahl in diversen Formaten und Grafiken gezeigt. Diese Daten sind allerdings nicht offen und einheitlich strukturiert.

Worin besteht die Verpflichtung?

Ziel ist es, die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um möglichst umfassend auch Daten von Unternehmen der Daseinsvorsorge als Open Data zu veröffentlichen. Darüber hinaus sollen alle Datenbereitsteller des öffentlichen Sektors aus NRW (Unternehmen der Daseinsvorsorge, Kommunen und Behörden des Landes) konkret dabei unterstützt werden, ihre Daten qualitativ hochwertig, möglichst standardisiert und nutzerfreundlich zu veröffentlichen. Wahldaten sollen standardisiert und Datenbereitsteller für die Qualität ihrer Daten zu sensibilisiert werden. Über eine Web-API sollen die Daten aller Kommunen in Rohform gesammelt und in einem landesweiten Wahldatenportal gesammelt und wieder via API im entwickelten Standard angeboten werden.

Die EU stellt mit der PSI-Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors auch konkrete Anforderungen an die Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors, welche aktuell in nationales Recht (Datennutzungsgesetz) umgesetzt wird. Hiervon betroffen sind auch die Behörden des Landes, die Kommunen und die Unternehmen der Daseinsvorsorge. NRW möchte mit der Selbstverpflichtung insbesondere auch über NRW hinaus Impulse für eine möglichst proaktive und nachhaltige Umsetzung der PSI-Richtlinie in Deutschland setzen. Durch die Entwicklung von Schulungsangeboten für Datenbereitsteller soll sichergestellt werden, dass die Datenbereitsteller ihre Daten so strukturieren und beschreiben.

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Durch Schaffung eines technischen Angebots zur kostenfreien Veröffentlichung der Daten von Unternehmen der Daseinsvorsorge auf dem Open Data-Portal des Landes – Open.NRW – sollen die Unternehmen der Daseinsvorsorge dabei unterstützt werden, Teil einer aktiven Open Data-Landschaft in NRW zu werden. Ein offener Wahldatenstandard soll ermöglichen, dass Ergebnisse beliebiger Wahlen in definierter Form offen nutzbar sind. Schulungsangeboten für Datenbereitsteller zur Datenbeschreibung stellen sicher, dass Daten leicht gefunden. Technische Tools sollen dies durch Reporting- und Prüfmöglichkeiten unterstützen. Für Datenbereitsteller werden durch das Angebot Kosten und Hürden der Datenveröffentlichung abgebaut, die regelmäßig einen zentralen Hinderungsgrund der Datenveröffentlichung darstellen.

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

Mit der Verpflichtung soll durch die Offenlegung zusätzlicher Daten und der Verbesserun ihrer Qualität ein Beitrag zu mehr Transparenz geleistet werden. Darüber hinaus soll Technologie für mehr Offenheit eingesetzt werden.

Zusätzliche Informationen:

• RICHTLINIE (EU) 2019/1024 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen

des öffentlichen Sektors (Neufassung): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L1024

• Die Verpflichtung knüpft an die Verpflichtung Nordrhein-Westfalen I „Infrastruktur und

Rahmenbedingungen für Open Government in Nordrhein-Westfalen ausbauen“ aus

dem 2. Nationalen Aktionsplan im Rahmen der Open Government Partnership an.

• Arbeitskreis Open Government: https://open.nrw/der-arbeitskreis-open-government

• Open Data-Portal Open.NRW: https://open.nrw/

• Website Standard für Offene Wahldaten: https://offenewahldaten.de/

Meilensteine:

Schaffung eines kostenfreien Zugangs für Unternehmen der Daseinsvorsorge auf dem Open.NRW-Portal zur zentralen Veröffentlichung der von der PSI-Richtlinie betroffenen Daten

Entwicklung von Schulungen und technischen Tools zur Verbesserung der Datenqualität der auf dem Open.NRW-Portal veröffentlichten Daten

Entwicklung eines offenen Standards für Wahldaten 

Empfehlung des offenen Standards für Wahldaten

Verpflichtung 3.8.3 Land Nordrhein-Westfalen II: Stärkung der Bürgerbeteiligung durch Online-Partizipation

Umsetzung durch: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW und Arbeitskreis Open Government

Welche Herausforderung adressiert die Verpflichtung?

Viele Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen wünschen sich mehr politische Teilhabe. Politik und Verwaltung reagieren darauf seit Jahren bereits durch ein wachsendes Angebot von Beteiligungsverfahren auf unterschiedlichen Ebenen. Das Internet bietet dabei die Chance, eine solche Teilhabe in Form von Online-Partizipation noch stärker zu ermöglichen. In Nordrhein-Westfalen gab es in den vergangenen Jahren bereits einige Leuchtturmprojekte und verschiedene Aktivitäten zur frühzeitigen Online-Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, mit denen unterschiedliche Erfahrungen gesammelt werden konnten. Auch die Kommunen in Nordrhein-Westfalen setzen verstärkt digitale Beteiligungsformen ein. Laut dem Monitor „Online-Partizipation“ des NRW-Forschungskolleg Online-Partizipation des Düsseldorf Institut für Internet und Demokratie (DIID) haben rund ein Drittel der Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereits Erfahrungen mit Online-Bürgerbeteiligung gesammelt und Verfahren eingesetzt.

Dennoch ist Anzahl und die Qualität der Angebote auf Landes- und Kommunalebene insgesamt noch ausbaufähig. Bislang mangelt es insbesondere auch an einer zentralen Infrastruktur für die Durchführung von formellen und informellen Online- Beteiligungsverfahren, die von Landesbehörden und Kommunen genutzt werden kann und den Bürgerinnen und Bürgern einen leichten Zugang zu Beteiligungsverfahren ermöglicht.

Worin besteht die Verpflichtung?

Erklärtes Ziel ist es, die Qualität der digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung in Nordrhein-Westfalen zu verbessern, die Anzahl der Angebote im Land zu erhöhen und allen Bürgerinnen und Bürgern den Einstieg in sämtliche Beteiligungsangebote des Landes zu vereinfachen.

Um dies zu erreichen, plant die Landesregierung die Einführung eines landesweiten Beteiligungsportals (www.beteiligung.nrw.de), welches eine Software des Freistaates Sachsen nachnutzt. Dieses ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, sich frühzeitig digital in verschiedenen Formen in die Gestaltung von Politik und Verwaltung einzubringen. Das Beteiligungsportal wird in enger Kooperation mit nordrhein-westfälischen Kommunen, Landesbehörden und dem Kooperationspartner Freistaat Sachsen bedarfsgerecht weiterentwickelt. Angestrebt wird eine breite Nutzung des technischen Tools, um Bürgerbeteiligung in nordrhein-westfälische Verwaltungsprozesse zu integrieren und zu verstetigen. Zur Einführung des Portals in den Behörden des Landes und der Kommunen sind landesweite Marketingmaßnahmen geplant (z.B. eine Roadshow in Kommunen). Für Anwenderinnen und Anwender sollen darüber hinaus offene Austausch- und Kontaktmöglichkeiten, wie z.B. die Einrichtung eines Beteiligungsstammtisches geschaffen werden. Weiterhin sollen gemeinsame Leitlinien der Öffentlichkeitsbeteiligung sowohl für formelle und informelle Verfahren entwickelt werden, um die Qualität von Beteiligungsverfahren zu verbessern. 

Wie trägt die Verpflichtung zur Bewältigung der Herausforderung bei?

Die Einführung des Beteiligungsportals stellt eine landesweite Infrastruktur dar, die alle Landesbehörden sowie Kommunen kostenlos zur Durchführung von formellen und informellen Beteiligungsverfahren nutzen können. Damit ist es sowohl Behörden als auch Landkreisen, Städten und Gemeinden in NordrheinWestfalen möglich, eine breite Öffentlichkeit individuell und zielgerichtet in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Leitlinien für digitale Öffentlichkeitsbeteiligungen helfen, die Qualität von Online-Partizipation zu steigern und erleichtern den Beschäftigen der Verwaltung die Durchführung von Beteiligungsverfahren.

Inwiefern ist die Verpflichtung für die OGP-Werte relevant?

Die Herangehensweise, Bürgerbeteiligung in Nordrhein-Westfalen mittels Online-Partizipation zu stärken, erhöht sowohl eine transparente, digitale sowie partizipative Verwaltungskultur. Zum einen bietet das zentrale Beteiligungsportal der Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über Beteiligungsverfahren auf Landes- und Kommunalebene zu informieren, dies erhöht die Transparenz. Darüber hinaus gibt das Partizipationstool den Bürgerinnen und Bürgern die Chance, ihre Ideen und Vorstellungen in die Gestaltung von Politik und Verwaltung einzubringen. Dies führt zur Stärkung von demokratischen Werten, fördert die politische Akzeptanz und wirkt einer wachsenden Politikverdrossenheit entgegen. Durch Leitlinien zur Bürgerbeteiligung kann die Qualität von Online-Partizipation verbessert werden.

Zusätzliche Informationen:

• Arbeitskreis Open Government: https://open.nrw/der-arbeitskreis-open-government

• Geschäftsstelle Open.NRW: https://open.nrw/

• Digitalstrategie NRW: https://www.digitalstrategie.nrw

Meilensteine:

Einführung des landesweiten Beteiligungsportals in Behörden des Landes und Kommunen in Nordrhein-Westfalen

Auftaktveranstaltung/ Roadshow zum Start der Einführung des Beteiligungsportals in der Verwaltung und geeigneten Gremien des Landes und der Kommunen

Erarbeitung von Leitlinien der Öffentlichkeitsbeteiligung 

Durchführung von Schulungen und Nutzerworkshops 

Vernetzung zum Erfahrungsaustausch, Netzwerkstammtisch 

4. NAP: Dritter Nationaler Aktionsplan 2023–2025 (derzeit Entwurf (27.08.2023))

Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0): Bundeskanzleramt. Zum PDF

Liste Verpflichtungen 4.NAP

NAP-Versprechen eingelöst: Regionale Open Government Labore

Mit der Förderinitiative "Regionale Open Government Labore" des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), eine Selbstverpflichtung aus dem 2. Nationalen Aktionsplan, ist zudem ein vitales Netzwerk und eine Kollaborationsplattform im Heranwachsen.

Als allgemeine Verständnisgrundlage zu kommunalem Open Government empfiehlt sich das Papier des BMI "Kommunales Open Government. Gebrauchsanleitung für eine Utopie" von Matthias Neutzner. Es bildet zum großen Teil auch Open Government im Allgemeinen ab.