Open Government Partnership
Deutschland

Orientierungshilfen zur Open Government Partnership u. zur Entwicklung (nationaler) Aktionspläne OGP-DE

Diese Zusammenstellung soll Akteuren aus Verwaltung und Zivilgesellschaft Unterstützung und Orientierung geben.
Der umfangreiche Internetauftritt der OGP auf englisch findet sich hier.
Der Auftritt der Bundesregierung zu ihrer OGP-Teilnahme findet sich hier.
Der Auftritt des zivilgesellschaftlichen Multistakeholder-Netzwerks "Open Government Netzwerk Deutschland" findet sich hier.

Open Government 

Open Government ist eine grundlegende Kulturtechnik in der Beziehung zwischen Regierungen, Politik und Zivilgesellschaft für Staatsreformen auf allen föderalen Ebenen in aller Welt sowie eine umfassende soziale Innovation, die Vertrauen in Staat und Demokratie stärkt. Open Government etabliert sich zunehmend als globaler Standard der guten Regierungsführung und wurde, bzw. wird, stark durch die Entstehung der digitalen Netzwerkgesellschaften befördert und bediente sich gleichsam den darin liegenden Chancen. Zu den wesentlichen Prinzipien gehören Partizipation und Co-Kreation auf Augenhöhe, Transparenz, Rechenschaftslegung und digitale Innovationen, die diese Werte begünstigen.

Die Open Government Partnership

Die Open Government Partnership ("OGP") ist eine freiwillige internationale Initiative, die Transparenz, Bürgerbeteiligung und Rechenschaftspflicht fördern soll. Um ihr Ziel zu erreichen, hat die OGP eine Koalition aus internationalen Akteuren, darunter Regierungen und Organisationen der Zivilgesellschaft, gebildet. Die OGP wurde 2011 ins Leben gerufen, als die acht Gründungsregierungen die Open-Government-Erklärung mit den "Values" der OGP formulierten und Reformverpflichtungen vorschlugen, um die Ziele der Partnerschaft zu erreichen. 

Seit ihrer Gründung hat die OGP ständig neue Wege und deren Wirkung erforscht. Dank ihrer Bemühungen ist die Zahl der Teilnehmer auf fünfundsiebzig Staaten angestiegen, darunter auch seit 2016 Deutschland. Die OGP hat mit OGP Local auch ein Programm initiiert, das nicht nur Staaten einbeziehen soll, sondern auch subnationale Regierungen und zivilgesellschaftliche Organisationen. Dieses Programm wurde ins Leben gerufen, um Städten, städtischen Gebieten, Provinzen und dezentralisierten Staaten wie z.B. Schottland eine Teilnahme an der OGP zu ermöglichen. Zurzeit sind mehrere Städte und Regionen an der Partnerschaft beteiligt.

Ehem. Bundeskanzlerin Merkel zu Open Gov

Präsident Macron zu Open Gov (15:11)

Organisation und Funktionsweise der OGP

Betrieb

Um die OGP weiter zu entwickeln und die Einhaltung der Aktionspläne zu beaufsichtigen sowie Forschung zu betreiben, hat die OGP einen Lenkungsausschuss (Steering Committee "SC") mit Entscheidungsbefugnis als ihre Exekutive eingesetzt. Der Lenkungsausschuss setzt sich derzeit aus zweiundzwanzig Mitgliedern zusammen, von denen elf aus den an der OGP teilnehmenden Regierungen und elf aus Vertretern einer zivilgesellschaftlichen Organisation stammen. Derzeit hat auch die deutsche Regierung einen Sitz im SC.
Unter der Leitung von vier Ko-Vorsitzenden legt das SC die "Kernideen, Strategien und Regeln der Partnerschaft" fest. Der Lenkungsausschuss ist auch für die Überwachung der Funktionsweise der Initiative zuständig und steuert den "Eintritt, die Rotation und den Austritt von OGP-Akteuren". Darüber hinaus ist der Lenkungsausschuss befugt, Strategien zu verabschieden, die für die OGP und ihre Mitglieder gelten. So verabschiedete der Lenkungsausschuss 2014 eine Richtlinie zur Wahrung der Werte und Grundsätze der Open Government Partnership, die so genannte Response Policy, um auf Bedenken hinsichtlich des zivilgesellschaftlichen Raums in den Teilnehmerländern reagieren zu können. Diese Richtlinie ist für die OGP besonders wichtig, da sie Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Werte und Grundsätze der OGP durch die Teilnehmer vorsieht. Ein weiteres Ergebnis ist die Schaffung der "Standards und Leitlinien für Partizipation und Mitgestaltung", die als Leitfaden für die Entwicklung, Umsetzung und Selbstbewertung von nationalen Aktionsplänen dienen.

Partnerschaft und Beteiligung

An wen richtet sich die OGP als Teilnehmer?

Die OGP wurde ursprünglich ins Leben gerufen, um die teilnehmenden Staaten bei der Erreichung ihrer Transparenzziele zu unterstützen, was bedeutet, dass die Anforderungen für die Aufnahme, die Berichterstattung und die Selbstbewertung staatszentriert sind. Aufgrund der zunehmenden Beliebtheit des OGP haben jedoch im Laufe der Zeit auch andere nicht-staatliche Einrichtungen ihren Wunsch nach einer Teilnahme geäußert. Die OGP umfasst nun eine Vielzahl von Mitgliedern, darunter:

Auch wenn die einzelnen Partnerschaftsformen unterschiedlich sind, sind die Regeln und Erwartungen, die an sie gestellt werden, ähnlich. Dies bietet die Möglichkeit, durch relativ geringfügige Änderungen eine noch umfassendere OGP zu schaffen, d. h. eine OGP mit direkter Beteiligung verschiedener Regierungsebenen.

Was ist erforderlich, um Partner in der OGP zu werden?

Reguläre Teilnehmer

Um ein "vollwertiger" Teilnehmer zu werden, müssen die Staaten die folgenden Bedingungen erfüllen:

Zusätzlich zu diesen Vorabanforderungen gibt es nach dem Beitritt Bewertungen, darunter:

In diesen Berichten wird jede im Aktionsplan eingegangene Verpflichtung anhand einer Reihe von Kriterien analysiert, darunter: Spezifität der Verpflichtung, Relevanz für die Werte der OGP, potenzielle Auswirkungen des Projekts, Erreichung des erklärten Ziels und die Beantwortung der Frage, ob es dem Teilnehmer gelungen ist, die Regierung zu öffnen". Die Länder gehen eine Vielzahl von Verpflichtungen ein, um die oben aufgeführten gemeinsamen Erwartungen zu erfüllen. Die Verpflichtungen müssen in "Aktionspläne" aufgenommen werden, die während der Laufzeit des Aktionsplans erfüllt werden sollen. Die Länder haben einen großen Spielraum bei der Gestaltung ihrer Verpflichtungen; einige sind sehr spezifisch, während andere eher allgemein gehalten sind. Unabhängig von der Spezifizität muss jede Verpflichtung eine Beschreibung und Ideen zu ihrer effektiven Umsetzung enthalten.

Die Verpflichtungen der Teilnehmer sollen zu greifbaren Ergebnissen führen. In den letzten Jahren wurden viele Fortschritte erzielt. Beispielsweise gewährte Liberia den Bürgern Zugang zum Staatshaushalt, die Ukraine öffnete geheime Archive aus der Sowjetzeit für die Öffentlichkeit, der georgische Oberste Gerichtshof veröffentlichte Statistiken über das Abhören von Telefonen, das Vereinigte Königreich schuf ein öffentliches Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, die Mongolei veröffentlichte Informationen über die Umweltauswirkungen von Unternehmen und in Chile wurde ein Gesetz zur Regulierung der Lobbyarbeit der Regierung verabschiedet.

Beobachter sind eingeladen, am regelmäßigen OGP-Gipfel und anderen OGP-Veranstaltungen teilzunehmen. Darüber hinaus können Beobachter an mindestens einer Sitzung des Ausschusses pro Jahr teilnehmen. Beobachter haben jedoch kein Stimmrecht bei den Sitzungen, auch nicht bei denen, an denen sie teilnehmen. Die Rolle der Beobachter beschränkt sich auf den Austausch derer Ansichten.

Die OGP ist bereits Partnerschaften mit 11 führenden multilateralen Institutionen eingegangen, um neue Investitionen zu mobilisieren und wichtige technische Unterstützung zur Stärkung von Open-Government-Reformen weltweit bereitzustellen. Vier dieser Institutionen sind: die Weltbankgruppe ("WBG"), die Interamerikanische Entwicklungsbank ("IDB"), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ("OECD") und das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen ("UNDP"). Diese Organisationen unterstützen die an der OGP teilnehmenden Länder bei der Umsetzung ihrer Reformverpflichtungen und tragen zur Vergrößerung der OGP bei.

Einflussreiche Beobachter sind z.B. die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika und die Karibik ("ECLAC").  Die ECLAC hat die Länder Lateinamerikas und der Karibik bei der Ausarbeitung ihrer eigenen Aktionspläne unterstützt, indem sie Schulungskurse, technische Beratung und Forschungsarbeiten entwickelt hat. Auch die IDB hat Lateinamerika und die Karibikregion bei der Umsetzung verschiedener Strategien für eine offene Verwaltung unterstützt. Die IDB hat den teilnehmenden Ländern auch technische Hilfe bei der Erfüllung ihrer OGP-Verpflichtungen geleistet. Die Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (New Partnership for Africa's Development, NEPAD) ist eine weitere Organisation, die sich für die Verbreitung von Open Government und solide Wirtschaftsführung auf dem gesamten Kontinent einsetzt und arbeitet mit OGP auf multinationaler Ebene zusammen. 


Subnationale Teilnehmer

Acht Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor eine subnationale Regierung sich um die Teilnahme an der OGP bewerben kann:

1. Die betreffende Bevölkerung muss mindestens 250.000 Menschen repräsentieren und die nationale Regierung der Stadt muss (derzeit noch) ein aktueller OGP-Teilnehmer sein. In kleineren europäischen Staaten gibt es als Ausnahmen niedrigere Schwellen bei der Bevölkerungsgröße.

2. Der Antragsteller muss sich verpflichten, die in der OGP-Erklärung formulierten Grundsätze der offenen Verwaltung einzuhalten.

3. Die politische Führung der subnationalen Regierung muss sich dazu verpflichten, Mitarbeiter einzusetzen, die Zeit für die Entwicklung und Umsetzung von Verpflichtungen in Partnerschaft mit Organisationen der Zivilgesellschaft aufbringen können.

4. Sie muss sich nachweislich für eine offene Verwaltung einsetzen, z. B. durch offene Daten, bürgerschaftliches Engagement, Zugang zu Informationen, Haushalts- und Steuertransparenz.

5. Sie muss ihr Interesse an direkter, institutioneller Unterstützung durch die OGP bekunden, um gemeinsam Verpflichtungen zu schaffen und ihre Reformbemühungen im Bereich Open Government voranzutreiben.

6. Sie muss Erfahrung in der konstruktiven Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen der Zivilgesellschaft haben und sich für den Schutz des zivilgesellschaftlichen Raums und eine konstruktive Zusammenarbeit mit Bürgern außerhalb der Regierung einsetzen.

7. Sie muss bereit sein, Erfahrungen und Erkenntnisse mit Gleichgesinnten zu teilen.

8. Schließlich muss sie bereit sein, nach Abschluss des ersten Jahres des Pilotprogramms eine formelle Mentorenrolle bei einer anderen subnationalen Regierung zu übernehmen.

Beispiele: 

106 lokale Jurisdiktionen bzw. Gebietskörperschaften nehmen bereits am OGP Local Programm teil. 

Dies stellt neue Herausforderungen dar, bietet aber auch neue Möglichkeiten für eine offene Politikgestaltung. Für die OGP ergeben sich daraus neue Möglichkeiten, subnationale Regierungen zu verstehen und zu unterstützen und zu lernen, wie sie subnationale Regierungen besser einbinden kann. 

Subnationale Regierungen werden ermutigt, ihre Verpflichtungen mit ihrer nationalen Regierung zu koordinieren, um die Überschneidung zwischen den Aktionsplänen zu erhöhen und komplementäre Effekte zu erzielen. Der Anstoß zu diesem Programm ist die allgemeine Diversifizierung der politischen Führung und die Erhöhung der Transparenz auf allen Regierungsebenen, sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene. Es stellt einen Fortschritt in den Idealen der Rechenschaftspflicht, Transparenz und der Multilevel Governance zwischen Regierungen verschiedener Ebenen und ihren Bürgern dar.

Die wichtigsten Anforderungen sind ein "Engagement der politischen Führung" und ein Engagement für eine offene Verwaltung sowie eine nachweisliche Erfolgsbilanz

Aktionspläne im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership

Unabhängiger Berichtsmechanismus (Independent Reporting Mechanism, IRM). Und Neuerungen..

Eines der zentralen Elemente des OGP-Zyklus ist der Independent Reporting Mechanism (IRM). Bei diesem Berichtsmechanismus werden internationale unabhängige Experten, damit beauftragt, sowohl den co-kreativen Prozess als auch die Implementierung der Selbstverpflichtungen zu evaluieren, unter Mithilfe zivilgesellschaftlicher Stakeholder. (siehe Abbildung)

Ab dem Zyklus 2021 wird das Design des IRM etwas verändert:

Der IRM soll noch aktueller und kollaborativer werden. Die Möglichkeiten zu Innovation und Erfahrungsaustausch sollen dadurch aktueller gehalten werden und die Regierungen noch mehr Unterstützung im Prozess erhalten. Hatte der Prozess bislang einen ex-post-Charakter und den Fokus lediglich auf Rechenschaftspflicht sollen nun Echtzeit-Feedback und -Berichterstattung zusätzlich Schwerpunkte auf Lernen und Reflexion legen.

Dazu werden neue "Produkte" eingeführt bzw. bestehende angepasst.

Ein Co-Creation-Brief wird 3 Monate vor Beginn des Co-Kreationsprozess auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen mit dem Teilnehmerland und ohne Bewertung erstellt und  dem Land zu dem Zeitpunkt vorgelegt, an dem es gerade seinen Co-Kreations-Prozess gestaltet

Das Action Plan Review tritt anstelle des bisherigen Design Reports und ist eine technische Analyse der Merkmale des Aktionsplans. Sie zeigt die Stärken und Möglichkeiten der Verbesserung auf. Die Co-Kreation wird darin zunächst anhand der Qualität der Aspekte und der Mindestanforderungen bewertet.  Dazu verwendet verwendet einen das Action Plan Review einen Filterprozess, um schnell gut artikulierte Verpflichtungen zu identifizieren. Zudem können dabei Selbstverpflichtungen gruppiert werden, um die Analyse auf politischer Ebene besser anwenden zu können. Das Gutachten  reformuliert zudem das Merkmal "Potential Wirkung" zu  "Potential Ergebnisse" pro Analyse "Erwartbare Ergebnisse". Das APR ist keine endgültige Bewertung sondern ein Startpunkt.

Der Results Report hebt als Ergebnisbericht die Ergebnisse hervor, die auf der Überprüfung des Implementierungs-Fortschritt basieren. Der entsprechende Forschungsprozess beginnt am Ende des ersten Umsetzungsjahres mit einem Umsetzungs-Check-in und vollzieht sich als periodische Validierung mit Feedback von Stakeholdern. Er wird 4 Monate nach Ende der Umsetzungsphase präsentiert.

Was sich nicht ändert:

Metrik im Mechanismus: Der OGP-Explorer und die Länderberichte

Der OGP-Explorer (wird nicht mehr gewartet) wurde mittlerweile durch das leichter zu bedienende OGP-Dashboard (Beta) abgelöst. Wie der Explorer ist es das Frontend einer Datenbank der OGP zu allen Selbstverpflichtungen und dem Berichtwesen des IRM inklusive der Volltexte. Er bietet der OGP-Gemeinschaft einen logisch strukturierten und einfachen Zugang zu allen Daten und thematischen Schlagworten pro Teilnehmer-Land und -Region. 

Beispielsweise lässt sich damit recherchieren und analysieren, welche Länder in Amerika oder Europa die meisten Ressourcen-Verpflichtungen für Open Government eingehen bzw. eingegangen sind und wie sich das zu den Umsetzungserfolgen verhält. Oder auch bei welchen OGP-Teilnehmern welche Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte eingebracht wurden. Der Datensatz zu den Prozess-Designs bietet Aufschlüsse darüber wie sich die OGP-Teilnehmer über ein fortlaufendes Stakeholder-Forum mit der Zivilgesellschaft beraten. Zur Besseren Übersicht ist der jeweilige Status farblich kodiert und eine Diagramm-Ansicht liefert zu den gewählten Datenbank-Filtern die jeweilige Übersichten. Zudem gibt es ein Debug-Tool falls eventuell Daten bereinigt werden müssen - Zellen, die möglicherweise wegen einer unzureichenden Datenkodierung nicht erkannt werden, werden hervorgehoben.

Siehe auch Länder-Bericht Deutschland hier.

OGP's Chief Country Manager Paul Maassen layoutet hier sehr anschaulich was sich mit diesen Daten analysieren lässt:

Window of Opportunity: Entwicklung 4. Nationaler Aktionsplan OGP DE

Ende März 2023 wird der Startschuss zum vierten Nationalen Aktionsplan (NAP) im Rahmen der Open Government Partnership Deutschlands erwartet.

Dem vorgegebenen Zweijahresrhythmus entsprechend bereitet sich derzeit die Bundesregierung darauf vor, planmäßig den nunmehr
4. Nationalen Aktionsplan im Rahmen der Teilnahme Deutschlands an der Open Government Partnership zu erarbeiten und vor der Sommerpause 2023 im Bundeskabinett zu verabschieden. 

Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung der Öffentlichkeit zu den möglichen Selbstverpflichtungen im NAP Ideenskizzen proaktiv zur Kommentierung vorstellen wird.  Weitere Ideen können dabei wie gewohnt auch vorgebracht werden. Zum Entwurf der Bundesregierung des eigentlichen NAP kann wieder verraussichtlich im Mai (in zeitlicher Nähe zur Open Government Week, 8 - 12 Mai 2023) Stellung genommen werden. 

Auch Länder und Kommunen sind wieder eingeladen, sich im entsprechenden Kapitel im NAP zu beteiligen. Für die Multistakeholder-Prozesse sind sie jeweils selbst verantwortlich. Eine Abstimmung mit der Landesregierung ist erwünscht aber formell nicht verpflichtend.

Weitere Erläuterungen zur OGP (auf deutsch) finden sich im Booklet (2016). 

Fragen können gerne an AK OGP Baden-Württemberg, an das Open Government Netzwerk Deutschland oder an den Point of Contact OGPDE (POC) beim Bundeskanzleramt gerichtet werden. Unterstützung zu Fragen zum OGP-Mechanismus von Seiten der OGP erhalten die Akteure der Regierungen und der Zivilgesellschaft auch durch ihre Country Support Unit.

Informationen zur Finanzierung des Betriebs des OGP-Mechanismus finden sich hier.

Zum Prozess des Nationalen Aktionsplans

Aktionspläne sind das Herzstück der Teilnahme an der OGP. Sie entstehen durch die Bündelung der Kräfte von Regierung und Zivilgesellschaft, die zusammenarbeiten, um ehrgeizige Verpflichtungen für eine Reihe von Themen zu definieren. Das OGP-Handbuch beschreibt die Rollen und Verantwortlichkeiten der Mitglieder und bietet eine Anleitung für die Entwicklung von Aktionsplänen.

Viele Möglichkeiten für Länder und Kommunen

Auch wird es - wie im  IT-Planungsrat beschlossen - nun zum dritten mal im Nationalen Aktionsplan OGP Deutschland wieder ein Länder-Kommunen-Kapitel geben, das auch Ländern und Kommunen die Möglichkeit zur Mitgestaltung eröffnet, indem sie sich mit einer Selbstverpflichtung im 4. Nationalen Aktionsplan einbringen.

Ablauf NAP-Prozess / Meilensteine 

Zu Beginn dieses Prozesses soll ein Mechanismus eingerichtet werden, um Konsultationen in einem Multistakeholder-Forum mit der Zivilgesellschaft und Möglichkeiten für öffentliche Beiträge zu erleichtern. 

IN KÜRZE ZU AKTUALISIREN

Einen ersten groben Ablauf zum 3. NAP hat der Point of Contact OGP der Bundesregierung bereits veröffentlicht.  Zur Orientierung hier der Ablauf / Meilensteine sowie Berichte zum Prozess des vergangenen 2. Nationalen Aktionsplan auf Bundesebene exemplarisch in dieser Dokumentation des Point of Contact beim Bundeskanzleramt (abweichend vom diesmaligen Prozess).

In einer ersten Feedback-Runde des Open Government Netzwerks Deutschland mit dem Point of Contact (POC) von OGP-Deutschland beim Bundeskanzleramt Mitte Januar 2021 wurde auf Basis des "Germany Design Report" im Rahmen des unabhängigen Berichtwesens der OGP (Independent Reporting Mechanism, IRM) das diesmalige Vorgehen bei der co-kreativen Entwicklung des NAP gemeinsam reflektiert und Verbesserungsvorschläge aufgegriffen.

Eine Handreichung hierzu finden Sie hier.

Ein Umsetzungsstand zum 2. NAP findet sich hier.

Wir befinden uns zeitlich in der grün markierten Phase auf der Abbildung des zweijährigen OGP-Zyklus.

Sobald der Aktionsplan eingereicht ist, beginnt die eigentliche Arbeit: Die Umsetzung. In dieser Phase gibt es ein paar Optionen. Business as usual: Die Regierung setzt um, die Zivilgesellschaft kritisiert. Oder die Version, bei der beide Seiten eine Partnerschaft aufbauen, zusammenarbeiten, kontinuierliche Koordinationsmechanismen einrichten und auf die Expertise der jeweils anderen Seite zurückgreifen. Eine Mischform, bei der einige Organisationen auf der Innenseite und einige andere auf der Außenseite das Monitoring übernehmen, ist die dritte Option.

Wir befinden uns zeitlich in der grün markierten Phase auf der Abbildung des zweijährigen OGP-Zyklus.

Download: Form-/Struktur-Vorlage für Selbstverpflichtungen

Vorlage zur Struktur einer Selbstverpflichtung durch die Regierung oder eines Selbstverpflichtung-Vorschlags (z.B. durch Zivilgesellschaft). Download durch Mouse-Over-Bewegung über Pfeil rechts oben in der Ecke des Dokuments

MUSTER Vorschlag OGP NAP Verpflichtung OGN

Orientierungsfragen zur Entwicklung von Selbstverpflichtungen oder Vorschlägen

Als erste Orientierung, gerade für die kommunale Ebene, zur Entwicklung einer Selbstverpflichtung können durchaus auch auch die Fragen helfen, die eigentlich für die Interessensbekundung (Expression of Interest) an der Teilnahme im OGP-Local-Programme durch die OGP sowohl an Regierungen als auch an die jeweiligen Akteure der Zivilgesellschaft gestellt werden. Denn auch bei einer subnationalen Selbstverpflichtung sind Motivation, Kapazitäten und Relevanz auf beiden Seiten insbesondere für einen wirkungsorientieren co-kreativen Entwicklungs- und Umsetzungsprozess elementare Fragestellungen, die man sich stellen sollte. Die Fragen sind hier übersetzt, aber ansonsten unverändert übernommen.

Für Regierungen:

Für Zivilgesellschaft:

Open Government breit denken

Das Thema Open Government kann als Kultur mit Kulturtechniken der Offenheit zur verstetigten intersektoralen Zusammenarbeit bezeichnet werden, die Vertrauen, eine erweiterte Reflektiertheit, Transparenz und Innovation mit sich bringt - insbesondere in Form einer Co-Kreation mit Zivilgesellschaft. Doch die Verknüpfungen mit anderen Feldern sind ausbaufähig..

Aus der Arbeitsdefinition der Modellkommunen Open Government

„Kommunales Open Government wird als bewusste und systematische Öffnung von Lokalpolitik und Kommunalverwaltung für die Interessen, Anforderungen und Fähigkeiten der vielfältigen, mobilen, digitalen und zunehmend globalisierten Gesellschaft in den Gemeinden, Städten und Kreisen verstanden

Kommunen erreichen dabei eine neue Qualität an Reflektiertheit im Denken und Planen, an Konsequenz in der Umsetzung...

...für Interessen ( Demokratie ), Anforderungen ( Qualität ) und Fähigkeiten (Kollaboration) der Gesellschaft...

...die heute vielfältig ( Individualisierung ), mobil (Dynamisierung), digital (technologieorientiert) und zunehmend globalisiert verfasst ist..."

Inkorporierung externer Kompetenzen und Kapazitäten

Aus Sicht der öffentlichen Verwaltung handelt es sich bei Open Government auch um ein Inkorporieren externer Kompetenzen und Kapazitäten und geht weiter als die klassische Partizipation, die jedoch auch als Teil von Open Government gesehen werden kann. Analogien hierzu gibt es auch zu Entwicklungen im Bereich der Wissenschaften: den Bürgerwissenschaften, auch genannte Citizen Science, im Zuge derer Bürger:innen (ähnlich wie bei Open Gov durch digital vernetzte Kollaborations-Lösungen unterstütz) mit der Forschung inkorporieren - von Feldforschung bis gemeinsames Studiendesign. Beim Digitalen Ehrenamt (wie z.B. Code for Germany an den Open Knowledge Labs) bieten sich Entwickler und Konzepter dem Gemeinwesen mit Lösungen an. Zusammen kann man von Digitalem Engagement sprechen.

Während Open Government, das Digitale Engagement und das Digitale Ehrenamt zumindest in der jüngeren Geschichte aus verwandten Strängen erwachsen sind und es große Schnittmengen in den Handlungen und Peergroups gibt und starke Synergien gelebt werden, sind Synergien von Open Government mit den Wirksystemen der klassischen Bürgerbeteiligung und der Citizen Science noch stark ausbaufähig, gibt es hier noch große Potenziale der gemeinsamen Verstärkung. Das fängt schon damit an, dass Open Government und klassische Bürgerbeteiligung in der gesamten Verwaltungsstruktur meist unterschiedlich verortet sind. Meist ist die Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung und bei Raumforschern angesiedelt und sogar im Planungsrecht vertreten, während Open Government als "Novelty"bei der Stadtspitze oder (insbesondere wegen Open Data und Digitale Dienste) im Bereich der Digitalisierung verortet wurde. Viel zu selten kommt es zum Austausch und zur Zusammenarbeit mit der Bürgerbeteiligung in der Raumentwicklung oder auch mit der Organisationsentwicklung. Hier sind alle Akteure aufgefordert mehr Nähe zu suchen, auch mit Blick auf Nationale Aktionspläne im Rahmen der OGP, gemeinsame Förderprojekte und den Förderlogiken der Fördermittelgeber. Gerade im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und Steuerung ergeben sich da aktuell gute Ansätze. Auch die Schnittmengen mit dem Feld Citizen Science sollten sowohl aus Sicht der öffentlichen Verwaltung als auch der Wissenschaft viel stärker ausgelotet werden - ist doch die Academia oft der wissenschaftliche Dienst der Gesellschaft, auch im Sinne des Gemeinwesens.

Übersicht der Handlungsfelder, an denen sich das Open Government Netzwerk bei der Erstellung von über 270 Vorschlägen für die Bundesregierung im Rahmen des Prozesses zum 1. NAP orientiert hat

Tips zu Methoden für Ideation und Iteration

Über die letzten Dekaden begann der Begriff "DESIGN" über die traditionellen Bereiche Produkt und Kommunikation hinauszuwachsen. Design und Kreativität sowie Design-Methoden haben zunehmend als Schlüssel zur Innovation an Bedeutung gewonnen, insbesondere in der Rolle von sozio-technischen Interventionen, Lern-Prozessen, Dienstleistungen, Organisationen und sozialen Innovationen. Darüber hinaus hat sich die Technik auch auf interdisziplinäre Ebenen wie Kultur, Politik und Gesellschaft ausgeweitet. Nicht umsonst werden auch die Multistakeholder-Prozesse in den OGP-Zyklen in "Design-Reports" evaluiert.

Politics for Tomorrow und CityLab Berlin haben beispielsweise unlängst ein Handbuch zu Methoden für innovatives Arbeiten in der Verwaltung erstellt.

Eine Liste der OGP zu Kollaborations- und Design-Instrumenten findet sich hier.

Deep-Research: So hat sich übrigens im Juni 2009 das Weiße Haus der Obama-Administration das Thema Open Gov mit Debategraph erschlossen 

Zudem im Video (auf der europäischen Video-Plattform Dailymotion) ein Beispiel, wie die französische Regierung im Jahr 2015 ein sehr komplexen Prozess zur Entwicklung des Gesetzes zur Digitalen Republik durchgeführt hat.

Ideen u. Beispiele für Selbstverpflichtungen 

Zudem ist es sehr interessant, sich OGP-Aktionspläne anderer Länder anzuschauen. Beispielsweise den aktuellen Aktionsplan aus Spanien, der sehr erfolgreich subnationale Ebenen integriert.

Strukturen und Sichtbarkeit für/von Open Government stärken

Förderlogiken und Förderkulisse auf Open Government überprüfen

Das Inkorporieren von Zivilgesellschaft in Prozesse der öffentlichen Verwaltung geht bei Open Government weit über den zeitlichen Rahmen klassischer Beteiligung hinaus. Zudem bestehen auf beiden Seiten hohe Ansprüche an Qualität im Handeln. In Teilen sind dies Tätigkeiten, die in Umfang und Kompetenz jenseits des Begriffs Ehrenamt gewertet werden können. Auch die Prozesse werden immer komplexer und arbeitsintensiver. Hierzu braucht es Sach-und Finanzmittel. 

In der Bürgergesellschaft im angloamerikanischen Raum werden diese meist durch philanthropische Organisationen gestellt; genauso in den ärmeren Ländern wie im Bereich Subsahara, wo es oft noch um Staaten-Bildung bzw. Demokratieentwicklung geht. 

In Deutschland jedoch werden viele Aktivitäten des gesellschaftlichen Diskurs, der politischen Bildung und der demokratischen Teilhabe entweder der Parteienarbeit oder den soziokulturellen Akteuren des Kulturbetriebs zugerechnet. In der vertieften Gesellschaftsarbeit wie bei Open Government herrscht jedoch eine Ressourcenlücke. Hier muss unbedingt nachgebessert werden und dieser Wirkungskreis abgesichert werden. Hierzu sollten bestehende Förderabgaben und die Förderkulisse auf die Anwendbarkeit auf Open Government evaluiert und gegebenenfalls das Thema Open Government in die Förderleitungen mit aufgenommen werden. Wenn nötig sollten weitere projektbezogene und institutionelle Förderinstrumente entwickelt werden.

Systematischer Kompetenzaufbau

Es braucht den systematischen Kompetenzaufbau zu Methoden, Techniken und Technologien für Open Government. Vieles wurde bislang schon von Akteuren (außerhalb und in der Verwaltung) aus dem Bereich Open Government an Bildungsarbeit geleistet. Diese sollte in Partnerschaft mit den themenverwandten Institutionen selbst stärker institutionalisiert werden (siehe oben "Open Gov weit denken")

Das Forum Digitalisierung und Engagement des Bündnis Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Teil des Open Government Netzwerk Deutschland, behandelt derzeit und in den nächsten Monaten die Stärkung des Kompetenzaufbaus in der Zivilgesellschaft, um eine nachhaltige Digitalisierung (und eine Digitalisierung im Dienste der Nachhaltigkeit) der Gesellschaft sich zu stellen.

Auch die Europäische Kommission hat hierzu Lernfelder formuliert, die auch als Grundlage für Open Government und die Befähigung von Zivilgesellschaft und Verwaltung zum digitalen Inkorporieren wichtig sind.

DIGCOMP 2.0

Informations- und Datenkompetenz

Browsen, Suchen und Filtern von Daten, Informationen und digitalen Inhalten

Auswerten von Daten, Informationen und digitalen Inhalten

Verwalten von Daten, Informationen und digitalen Inhalten

Kommunikation und Zusammenarbeit

Interaktion durch digitale Technologien

Austausch durch digitale Technologien

Bürgerschaftliches Engagement durch digitale Technologien

Zusammenarbeit durch digitale Technologien

Erstellung digitaler Inhalte

Entwicklung von digitalen Inhalten

Integration und Wiederverwendung von digitalen Inhalten

Urheberrecht und Lizenzen

Programmierung

Sicherheit

Schutz von Geräten

Schutz von persönlichen Daten und Privatsphäre

Schutz von Gesundheit und Wohlbefinden

Schutz der Umwelt

Lösen von Problemen

Lösen von technischen Problemen

Erkennen von Bedürfnissen und technologischen Antworten

Digitale Technologien kreativ nutzen

Erkennen von digitalen Kompetenzlücken


Ebenso soll in den Behörden eine Kultur offener Daten etabliert und verstetigt werden. Zur Durchführung dieser Maßnahmen werden insbesondere das Kompetenzzentrum Open Data (CCOD) in seiner Rolle als zentrale, proaktive Beratungsstelle für den Bund, vergleichbare Stellen der Länder und die einschlägige Community gestärkt. Es soll geprüft werden, inwieweit Schritte einer Institutionalisierung insb. in den Bereichen Vernetzung, Aufklärung und angewandte Forschung, ggf. angelehnt an internationale Vorbilder (z.B. das britischen Open Data Institute, ODI UK), einen wirksamen Beitrag zum Ökosystem in Deutschland rund um offene Daten leisten könnten. (BMI)

Datenstrategie Bundesregierung

Indikatoren und Metriken für Open Government Monitoring

Ein guter Mechanismus gibt Halt und Verfassung. Lernerfolge und Prozess-Disziplin können dabei durch Berichtswesen gut unterstützt werden. Insbesondere, wenn es um Wirkungsanalyse geht, sind Messbarkeit und Indikatoren hilfreich. Auch sollen beispielsweise mit dem Open-Government-Siegel, das NRW im 2. NAP angekündigt hat, Anreize und Belohnungen sowie Orientierung und Sichtbarkeit schaffen. Insgesamt stellt sich die Frage nach zugrundeliegenden Indikatoren, die über die OGP-Metrik hinaus gehen. 

Die Erarbeitung einer weiterführenden Open-Government-Metrik  könnte dabei internationale Beachtung finden.

Hinweis bei Internetauftritten von öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen auf (jeweiliges) Informationsfreiheitsgesetz

Das die Informationsfreiheitsgesetze (IFG / LIFG)  sind elementare Pfeiler von Transparenz und somit Open Government. 

Gemessen an der Bedeutung dieses Rechtsanspruchs ist dieser in der Bevölkerung noch recht unbekannt. Ähnlich wie bei Datenschutzhinweis könnte eine Verpflichtung zum Hinweis auf die Informationsfreiheitsgesetze auf den Internetseiten der Behörden die Bekanntheit dieses Rechtsanspruchs steigern. Dieser Hinweis könnte einfach dem Datenschutzhinweis zugefügt werden, die jeweiligen Aufsichtsorgane zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden sich in vielen Fällen ohnehin in Personalunion.

Die IFGs gewähren jeder Person einen unbedingten Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Behörden. Eine Rechtfertigung durch Interessen rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.

"Amtliche Informationen" sind alle Unterlagen, die amtlichen Zwecken dienen, unabhängig davon, wie sie gespeichert sind, wie z. B. Dokumente in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufnahmen.

Der Anspruch richtet sich gegen Behörden im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Bedient sich eine Behörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer juristischen oder natürlichen Person des Privatrechts, so ist sie auch zur Auskunft verpflichtet, wenn die begehrten Informationen bei der privatrechtlichen Stelle vorhanden sind.

Musterverträge für Verhältnis mit datenerhebenden Dritten für Open Data entwickeln und bereitstellen

Datenstrategie Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1845634/5bae389896531854c579069f9a699a8f/datenstrategie-der-bundesregierung-download-bpa-data.pdf?download=1

Bei der Vergabe von Leistungen an Dritte sind der Zugang und die Verwertung von Daten im Sinne des Gemeinwohls und Open Data zu sichern. Um Zugang und die Verwertung von Daten im Sinne des Gemeinwohls zu gewährleisten, sollten Bund, Länder und Kommunen die öffentliche Hand in Zusammenarbeit mit Forschung, Wissenschaft und Praxis an Musterverträgen und Mustervertragsklauseln arbeiten, die den Kommunen zugänglich gemacht werden.

Umgang mit "crowd sourced" Open Data und Open Knowledge weiterentwickeln  

Ein Teil des Inkorporierens externer Kompetenzen und Kapazitäten, insbesondere aus der Zivilgesellschaft, ist die Nutzung von Open Data, die durch diese erhoben werden. Ein gutes Beispiel für eine hohe Nutzungshöhe und Qualität liefert die Open Streetmap (OSM), die ähnlich wie Wikimedia crowdsourced sich entwickelt und auch einer inneren Kontrolle unterliegt. Im Auftrag des BMI und als Selbstverpflichtung im 1. Nationalen Aktionsplan OGP Deutschland hat IMAGI hierzu eine Handreichung verfasst:

Sie bietet allerdings lediglich eine erste Einordnung im Umgang mit crowdsourced Daten. Spezifische Vorgehensweisen sollten nun weiter ergründet und entwickelt werden. Beispielsweise sind zur Qualitätssicherung keine Massen-Uploads bei OSM möglich. Hier könnte z.B. zusammen mit der OSM-Community eine Vorgehensweise für qualitätsgesicherte amtliche Daten erarbeitet werden, die einen "Batch"-Upload ermöglicht - als eines von vielen Beispielen, wie es hierzu noch Mechanismen zu entwickeln gilt.

Ein weiterführende Fragestellung beim Inkorporieren von externen Kompetenzen und Kapazitäten ist die Formulierung von Kompensationen für das Teilen von Wissen und Daten. Kommunen sollten die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für Daten- und Wissensspenden und Daten- und Wissensaltruismus seitens der Bürger:innen und der in der Stadt aktiven Unternehmen schaffen. Bei der Formulierung von Kompensationen für das Teilen von Daten und Wissen sollten Kommunen eine Ausrichtung an der Bedeutung der Güter für das öffentliche Interesse anstreben. Dabei kann die Kompensation in monetärer oder nicht-monetärer Form (beispielsweise Sichtbarkeit) ausfallen. Die dauerhafte Incentivierung von externen Akteuren ist ein noch recht dunkles Kapitel der öffentlichen Verwaltung, die von Lebensentwürfen einer lebenslangen ökonomischen Absicherung in selbstloser Gemeinwesens-Verpflichtung geprägt ist und bisweilen gänzlich anderen ökomischen Logiken (politisch motivierte Aufmerksamkeitsökonomie) folgt.

Open-Standardisierungen

Es liegt in der Natur der Sache, dass Systeme, die gemeinsame Standards nutzen, die offen sind und nicht proprietär, selbst einen stark offenen Ansatz erfüllen. Das stärkt Souveränität, Interoperabilität, Wettbewerb und Transparenz. Auch bei der Schaffung von Vergleichbarkeiten, beispielsweise bei Daten, ist es dienlich gemeinsame Mindestvoraussetzungen dazu zu schaffen, welche Daten mindestens bereitstehen sollten, um diese Vergleichbarkeit zu sichern. Auch wenn der Ursprungsgedanke von Open Data ist, grundsätzliche offene Möglichkeitsräume aus Daten zu schaffen und hierfür ein WWW aus kontextualisierten Hyperdata (Linked Open Data) anzustreben, um  angebotsgetrieben nach "Spray and Pray" Prinzip Anwendungen entstehen zu lassen und offenes Wissen zu schaffen, ist es hinsichtlich der Komplexität und der Aufwände im Thema Daten natürlich erstmal sinnvoll, sich an Datenbedarfen abzuarbeiten. Hierfür ist es hilfreich, Daten-Referenz bzw. Daten-Bedarfskataloge zu schaffen, die dann vereinheitlicht als Open Data umgesetzt werden.

Anwendung oder Weiterentwicklung des Musterdatenkatalog NRW

Ein solcher Katalog ist der Musterdatenkatalog NRW.  Das Projekt Smart Country der Bertelsmann Stiftung hat die Idee des Musterdatenkatalogs gemeinsam mit GovData, dem Datenportal für offene Daten in Deutschland, entwickelt. Der Musterdatenkatalog wurde vom KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung (Wien) erstellt und baut auf den Erfahrungen mit einem Musterdatenkatalog für ausgewählte österreichische Städte auf. Er bildet (im Vokabular konsolidiert) jene Open Data ab, die von den progressiven Kommunen in NRW schon bereits als Open Data bereit gestellt werden. Damit soll der Musterdatenkatalog als Orientierung für andere Kommunen in NRW wirken und wird hierzu von Open.NRW beim Wirtschaftsministerium beworben. Eine Selbstverpflichtung NRWs im 2. Nationalen Aktionsplan.

Derzeit ruft die Bertelsmann Stiftung dazu auf, sich an der Kontextualisierung der Datensätze aus dem Musterdatenkatalog zu beteiligen. Hier können sich nicht nur Anwender:innen aus der Zivilgesellschaft angesprochen fühlen, sondern auch aus der öffentlichen Verwaltung. 

Eine weiter sinnstiftende Maßnahme und mögliche Selbstverpflichtung wäre, diesen Musterdatenkatalog auf das Bundesgebiet auszuweiten und weiter auszubauen.

Auch die schlichte Abarbeitung des Musterdatenkatalogs, beispielsweise in einer Kommune, könnte eine kommunale Selbstverpflichtung für den NAP sein.

Referenz-Datenkatalog für Barrierefreiheit

Die Unterstützung von „Barrierefreiheit“ durch Digitalisierung wird immer wichtiger: Unser Anspruch an eine inklusive Gesellschaft mit möglichst egalisierten Voraussetzungen gebietet, unser Wissen und unsere Techniken für alle Menschen so einzusetzen, dass diesem Anspruch nachgekommen wird. Doch nicht nur Menschen mit einer Behinderung profitieren von einem barrierefreien Umfeld. Gleichwohl sind Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen (z. B. Menschen mit körperlichen Behinderungen, blinde und sehbehinderte Menschen, hörbehinderte Menschen oder Menschen mit geistiger Behinderung, aber auch ältere Menschen) in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt. Zudem werden wir als Gesellschaft immer älter und sind auf Barrierefreiheit zunehmend angewiesen.

Insbesondere im Bereich des ÖPV sind Maßnahmen und Lösungen zu Barrierefreiheit besonders dringlich, wird Verkehr insgesamt doch gerade neu gestaltet. Hier liegen auch starke Hoffnungen auf digitalen Angeboten, die den Ausbau von Barrierefreiheit entweder überbrücken oder dauerhaft unterstützen. Beispielsweise können und müssen im Verantwortungsbereich ÖPV entsprechende Informationsdienstleistungen einen wichtigen Beitrag liefern solange die gesamte Infrastruktur sowie die Fahrzeuge nicht ohne Einschränkungen zugänglich sind wie es gemäß § 8 Abs.3 Satz 3 PBefG bis 2022 erfüllt sein muss. Weiter gilt es auch, Dienste außerhalb des ÖPV im öffentlichen Raum generell zu stärken.

Für Akteur*innen, die nicht auf Barrierefreiheit angewiesen sind und sich bislang nicht umfänglich damit befasst haben, eröffnet sich in Projekten für Barrierefreiheit oft eine relativ unbekannte Welt, die ihre sehr spezifischen Anforderungen hat. Während die Barrierefreiheit im Bereich der Nutzerführung von digitalen Angeboten wie Apps und Internetseiten oder bei der Infrastruktur des ÖV zunehmend auf einen Erfahrungsschatz und auf Standards bauen kann (z.B. DELFIplus), bleiben bei digitalen Projekten zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum jenseits des ÖPV weitere Bedarfe der Formulierung von Mindestanforderungen und Handreichungen sowie eine Referenzdatenkatalog.

Anwendungsbeispiele:

https://accessibility.cloud/

https://www.heidelberg.de/Digitale-Stadt/startseite/projekte/projekt+routenplanung+fuer+barrierefreiheit.html

Empfehlungen für Freie Software in öffentlicher Verwaltung (vgl. fr. SILL-Liste)

Frankreich geht spätestens seit dem "Gesetz für eine digitale Republik" in 2016 u.a. auch bei den Themen Open Data und Open Source / Freie Software für die öffentliche Verwaltung sehr systematisch und entschlossen voran. Die interministerielle Direktion für Digitalisierung betreibt hierzu schon seit vor 2016 einen Staatslabor, das Etalab. Dort wurde/wird u.a. die Liste (SILL)  für empfohlene Open Source / Freie Software entwickelt und unter Einbeziehung unterschiedlichster Expert:innen aus Behörden und Zivilgesellschaft gepflegt. Hierzu hat sich die Community "Blue Hats" gebildet. (SILL) ist der vom Staat empfohlene Referenzkatalog für freie Software.

Software-Code, der in Verwaltungen entsteht, ist nach dem Gesetz für eine Digitale Republik, wie jede andere amtliche Schrift kategorisiert und kostenlos zu lizenzieren. Die Softwares ist ausgereift und aktiv : Ihre Langlebigkeit wurde beobachtet, es gibt gute Garantien für Nachhaltigkeit und es gibt eine dynamische Community sowie eine Roadmap.

Liste und Konzept könnten von deutschen staatlichen Institutionen kopiert werden und womöglich auf einem Git gepflegt und weiterentwickelt werden. Bestenfalls in Zusammenarbeit mit den französischen Vertretern und mit Zivilgesellschaft.

Die Einstiegskriterien für Software in der SILL:

Zwei verbindliche Kriterien für empfohlene Software:

https://sill.etalab.gouv.fr/de/software

Diese detaillierte Präsentationsseite: disic.github.io/sill


Aus der Berlin Declaration der EU:

"Software, data and tools generated by the public sector should be reusable and openly accessible as long as this is compliant with fundamental rights...the digital transformation in Europe needs to be closely aligned with the 2030 Agenda for Sustainable Development and the Paris Agreement as well as the goals of the European Green Deal."

Bereitstellung eines Dateninventarisierungs-Instruments (z.B. OGD-Cockpit)

Neben Standard-Compliance und dem Aufbau einer Data-Governance ist eine wichtiger früher Schritt auf dem Weg zu einer Daten-gestützten Verwaltung ist die strukturierte Bestandsermittlung, eine Inventarisierung der Daten - ungeachtet dessen, ob es sich um Open Data handelt oder nicht. (In den USA unterziehen sich die Verwaltungen seit dem Foundations for Evidence-Based Policiymaking Act (2019) regelmäßigen Audits zu ihrer Data-Governance).

Hierzu braucht es neben organisatorischen Funktionseinheiten wie Data Stewards, Data Experts (oder Scouts) eine Instrument, um auch weniger Daten-affinen Mitarbeiter:innen die strukturierte und systematische Erfassung ihrer Daten zu erleichtern.

Für Open Data gibt es bereits offene eine Lösung, die 1) eingesetzt u. 2) ausgebaut werden könnte: Das OGD-Cockpit des KDZ in Wien.

Die Behörden können mit ihr herausfinden, welche Datensätze in ihrer Organisation verfügbar sind und wie sie (anhand bestimmter Kriterien) entscheiden können, welche Datensätze in ein OGD-Portal gestellt werden sollen oder welche nicht veröffentlicht werden.

www.ogdcockpit.eu ist ein Vorzeigebeispiel für die Verwendung von Semantic MediaWiki als Werkzeug zum Aufbau eines Datenkatalogs. Das Werkzeug kann sowohl organisationsintern als auch öffentlich eingesetzt werden, wie bei der Stadt Bonn zu sehen: http://ogdcockpit.bonn.de/

Neben der Bereitstellung eines Online-Datenkatalogs, der von verschiedenen Abteilungen innerhalb einer Organisation erstellt werden kann, bietet Semantic MediaWiki verschiedene Ausgabeformate (z. B. RDF, JSON, XML), die die Bereitstellung von Metadaten für OGD-Portale (z. B. auf Basis von CKAN) erleichtern.

Semantic MediaWiki ist eine Open-Source-Erweiterung von MediaWiki, die das Speichern, Abfragen und Exportieren strukturierter Daten innerhalb eines Wikis unterstützt - siehe http://www.semantic-mediawiki.org

Offene Schnittstellen implementieren und weiter entwickeln (z.B. OParl, Open311 etc)

Es gibt bereits etliche bewährte Standards, die sich quasi "von der Stange" nehmen lassen.

OParl 

OParl ist eine Initiative zur Förderung der Offenheit von Ratsinformationssystemen auf kommunaler Ebene in Deutschland. Das Ziel von OParl ist es, einheitliche Schnittstellen für Ratsinformationssysteme (RIS) zu definieren. Viele Hersteller von RIS kooperieren in der OParl-Initiative und passen ihre Systeme an OParl an, so dass ein standardisierter Zugriff (z.B. durch entsprechende Software) auf die Inhalte des RIS möglich wird. Im Ergebnis soll OParl eine Vielzahl von Informationen aus der Ratsarbeit für verschiedene Zielgruppen so zugänglich machen, dass mehr Transparenz und Partizipation möglich wird. OParl ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland und Teil der Open-Data-Strategie.

Durch die Freigabe von Informationen des Ratsinformationssystems über die OParl-Schnittstelle erhalten die Entwickler die Möglichkeit, Informationen auf neue Art und Weise zu präsentieren, um die Bürger besser einzubinden. 

Beispiele:

https://meine-stadt-transparent.de/


Offener Haushalt

Für die Umsetzung von Offener Haushalt werden maschinenlesbare Haushaltsdaten als Open Data benötigt. Gemeint ist damit, dass die Daten in einer Form zur Verfügung gestellt werden sollen, in der ihre beabsichtigte Struktur weitestgehend nachvollziehbar ist. Bei dem PDF-Format beispielsweise handelt es sich zwar um digitale Daten, die darin enthaltenen Informationen sind jedoch für die Ausgabe auf Bildschirmen und Druckern optimiert - Informationen über die eigentliche Struktur können jedoch nicht ausgelesen werden.

Um den Haushalt auf Offenerhaushalt.de visualisieren zu können, müssen sie in maschinenlesbarer Form vorliegen. Idealerweise ist dies ein CSV-Format oder eine Datei, die sich leicht in eine CSV-Datei (Excel-Datei) umwandeln lässt.


CitySDK 

CitySDK wurde entwickelt, um standardisierte APIs für städtische Dienstleistungen in ganz Europa zu etablieren, mit besonderem Fokus auf drei Bereiche: Partizipation, Mobilität und Tourismus. Es wurde festgestellt, dass die bestehende Arbeit rund um den Open311-Standard genutzt werden kann, um die Mission des Bereichs "Intelligente Beteiligung" zu erreichen, und mit der Stadt Helsinki als führendem Implementierer konnte Open311 als Grundlage für eine Hauptkomponente von CitySDK dienen. Zusätzlich zu Helsinki haben eine Reihe anderer Städte begonnen, Open311 durch das CitySDK-Programm zu übernehmen, darunter Lamia (Griechenland), Lissabon (Portugal) und Zaragoza (Spanien). Die vollständige Liste der APIs in CitySDK-Städten kann über deren Discovery Service abgefragt werden.

CitySDK wurde als Pilotprojekt (Pilot Type B) mit einer Finanzierung von 6,8 Millionen Euro (3,4 Millionen von der Europäischen Kommission) von Januar 2012 bis Juni 2014 im Rahmen des ICT Policy Support Programme des Competitiveness and Framework Programme eingerichtet, und ähnliche Arbeiten bauen unter dem Banner neuer Initiativen weiter auf CitySDK auf. Dazu gehören das 6Aika-Projekt zur Pilotierung und Skalierung innovativer Lösungen in den sechs größten Städten Finnlands und das Open and Agile Smart Cities-Programm des Connected Smart Cities Network, das interoperable Systeme in ganz Europa und darüber hinaus aufbaut.


Open311 

Open311 ist ein Protokoll und reichhaltiges Ökosystem von Städten, Technologieplattformen und vorwärts denkenden Initiativen auf der ganzen Welt, die eine gemeinsame Infrastruktur aufbauen, damit die Menschen sich besser mit ihrer Regierung auseinandersetzen und mit ihrer Gemeinde verbunden werden können. Es lassen sich dadurch allerlei Dienste einbinden, wie das bekannte FixMyStreet. 

Open311 begann zunächst mit einer API für das 311-System von Washington D.C.. Als die Führung von San Francisco und die Unterstützung von Organisationen wie OpenPlans, Code for America und sogar dem Weißen Haus viele Städte, Unternehmen und Organisationen zu einer produktiven Zusammenarbeit zusammenbrachte wurde daraus eine Community. Eine breitere Akzeptanz kam durch die Arbeit der Stadt Helsinki und das europäische CitySDK-Programm (s.o.)

Beispiel:

https://anliegen.bonn.de/seiten/Open-Data-mit-Open311

Open Public Data als Digital-Almende und für Erinnerungskultur

openGLAM bei öffentlich-rechtlichen Archiven, Museen, Galerien und Bibliotheken


Citizen Science / Geschichtswerkstatt: Back To The Future

Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Erinnerungskultur mit Techniken von Open Government und offenen Archiven

Open Government wird oft nur in Bezug auf aktuelle Herausforderungen und Prozesse erforscht und angewendet,  das Hier und Jetzt und der Bezug auf Zukunft diskutiert.  Die Reflexion der Vergangenheit und ihre Bedeutung und Wirkung auf heutige gesellschaftliche Narrative, Positionen, Prozesse und im Ergebnis auch Legenden mit Wirkung auf die Zukunft ist kaum oder gar nicht auf dem Tableau.  Dabei organisiert sich Gesellschaft aus öffentlich und nichtöffentlich verarbeitete Erfahrung. Das Politische und das Soziale sind diskursiv verfasst. Innerhalb eines Diskurses wird Wahrheit über Bedeutungseinheiten (Sinn) verhandelt. Wahrheit und Bedeutung bzw. Bedeutungszusammenhänge (Signifikant / Signifikat,  Laclau/Mouffe) werden in einem permanenter Prozess der Artikulation, des In-Beziehung-Setzens zu einer Bedeutungskonstruktion gefügt. 

“Back to the Future” spürt Legenden und Mythen auf und geht mit Historikern aus Amt, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in deren Entstehungszeit in der Vergangenheit und bereitet sie für einen Recast so  auf, dass sie mit Open-Government-Techniken erneut der aktuellen Meinungsbildung  für die resiliente Zukunft zugeführt werden können.

https://www.oliverrack.eu/backtothefuture

Citizen Science / Geschichtswerkstatt: Geschichtsbildung / Politische Bildung zu gesellschaftlichen Eskalationen


Digitale Geisteswissenschaften - Digital Humanities

Die Geisteswissenschaften umfassen eine große Gruppe von Einzeldisziplinen, die sich mit allen Aspekten der menschlichen Gesellschaft, Kultur, Sprache und Geschichte sowie des Denkens und der Kommunikation beschäftigen. Die Digital Humanities teilen diese Interessensgebiete und versuchen, die Prozesse der Aneignung und Vermittlung neuen Wissens unter den Bedingungen einer digitalen Arbeits- und Medienwelt weiterzuentwickeln. Dazu forschen und lehren sie in Bereichen wie der Digitalisierung von Wissen und kulturellem Erbe, der Anwendung und Weiterentwicklung von Werkzeugen, der Operationalisierung und Beantwortung von Forschungsfragen sowie der Reflexion der methodischen und theoretischen Grundlagen der Geisteswissenschaften in einer digitalen Welt. Der Begriff Digital Humanities ist ein Übertrag aus den bereits international etablierten Begriffen Digital Humanities und eHumanities (enhanced humanities). Diese umfassen aber auch spezialisierte Bezeichnungen aus dem deutschen Sprachraum wie (z.B. historische) Fachinformatik, Computerlinguistik oder Computerphilologie. Einerseits sind die Digital Humanities also ein sehr weites Feld. Andererseits können sie in ihrer konkreten Umsetzung als Fach an einer Universität auch auf bestimmte Teilbereiche (z.B. Sprache oder Geschichte) fokussieren und spezialisieren.

Innerhalb der Digital Humanities bildet die Computerlinguistik einen Bereich, der in seiner Etablierung als eigenständiges wissenschaftliches Fach aufgrund mehrerer langjähriger Studiengänge relativ weit fortgeschritten ist, weshalb dieser Bereich auch eine Sonderstellung in den Digital Humanities einnimmt. Andere Bereiche der Digital Humanities sind bisher weniger deutlich profiliert, weshalb ihnen in dieser Broschüre bewusst mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird. Die Digital Humanities lassen sich hinsichtlich ihres Verhältnisses zu schon länger bestehenden Fächern unterschiedlich beschreiben. Manche sehen sie als Hilfswissenschaft zu den geisteswissenschaftlichen Fächern, deren Fragestellungen sie aufgreifen. Manche sehen sie als eine angewandte Informatik, die für ein bestimmtes Themengebiet Informatiklösungen entwickelt. Wieder andere sehen sie als eine allumfassende geisteswissenschaftliche Disziplin auf der Ebene der Methoden und digitalen Praktiken. Spätestens dann hätte sie einen eigenen Gegenstand und eigene Methoden und wäre damit ein eigenständiges Fach. In jedem Fall wirken die Digital Humanities auch in die einzelnen Fächer zurück, in denen sich digitale Methoden und Praktiken immer mehr durchsetzen und die sich dadurch verändern.

Open Public Data z.B. für Monitoring, Evidenz und Verbraucherschutz

Umsetzung und Einhaltung von Gesetzen sind elementar für das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit. Nicht nur im Bereich ziviler Verpflichtungen sondern auch dort wo die öffentliche Hand in der Pflicht ist kommt es zu Verzögerungen im Vollzug von Rechtsvorschriften und politischen Agenden. Es gibt an einigen Stellen weniger ein Umsetzungsproblem als mehr ein Durchsetzungsproblem. Die extrem schnelle Entwicklung der digitalen und vernetzten Welt und die hohe Komplexität wirft beispielsweise strukturelle Probleme bei der Fähigkeit der Regulierungsbehörden auf, Regeln dynamisch und zeitnah umzusetzen, durchzusetzen und anzupassen. Insbesondere föderale Strukturen können Durchsetzung bremsen beziehungsweise den Überblick darüber erschweren. Besonders bei der Durchsetzung von EU-Recht sehen sich die EU und Regulierungsbehörden mit wachsenden Herausforderungen konfrontiert. Während der Rechtsakt auf EU-Ebene verabschiedet wird, sind die Mitgliedstaaten allein für seine Einhaltung verantwortlich. Die Europäische Kommission stellt in (KOM(2001) 428) ausdrücklich fest, dass die Einhaltung des europäischen Rechts eine Notwendigkeit ist, "nicht nur um der Effizienz des Binnenmarktes willen, sondern auch um die Glaubwürdigkeit der Union und ihrer Organe zu stärken.” 

Aber die vernetzte Struktur von Internet- und WWW-Diensten eröffnet auch neue Möglichkeiten für Aufsichtstätigkeiten zur Einhaltung und Durchsetzung von Recht innerhalb föderaler Strukturen. Technische Instrumente könnten die Aufsicht und die Durchsetzung der Regeln erleichtern, gepaart mit entsprechenden digitalen Kapazitäten und Kompetenzen, die helfen, die Regeln in die technische Praxis umzusetzen bzw. zu beaufsichtigen.

Stakeholder aus engagierter Zivilgesellschaft und Wirtschaft können Gesetzgeber, Regulierungsbehörden und Aufsichtsbehörden viel besser unterstützen, wenn entsprechende technische Voraussetzungen geschaffen werden. Beispielsweise wenn das Berichtswesen stärker in Datenbanken abgebildet wird und die Daten als Open Data z.B. zur Analyse maschienenlesbar bereit stehen.


Open Data für Monitoring von OZG-Umsetzung

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) aus 2017 schreibt vor, dass bis 2022 über 500 Verwaltungsprozesse überall in Deutschland digital angeboten werden müssen. 

Im Oktober 2020 hat das Bundesinnenministerium ein Dashboard veröffentlicht, und seit langem gibt es ein OZG-Informationsportal, das den aktuellen Stand zeigen soll. Die beiden Quellen geben ein recht positives Bild zum Umsetzungsstand ab. Dem Dashboard zufolge sind bereits 315 von 575 Diensten online. Das entspricht einer Quote von 54,8 %.

Ob das so ist, wie es aussieht, dem ist Lilith Wittmann in ihrem Projekt OZG Verdrusssache nachgegangen und kommt zu einem eher pessimistischem Ergebnis. 

Das Beispiel zeigt sehr gut, wie wichtig es ist, zu solch komplexen Umsetzungsprozessen Daten zu haben. Im besten Fall, werden diese Daten zur OZG-Umsetzung künftig als Open Data maschinenlesbar bereitgestellt.

Das ist beispielsweise auch im Interesse der Kommunen.

Zudem könnten sich Stellen wie Kommunen, die digitale Dienste anbieten, dazu verpflichten, das Daten über das Nutzerverhalten der jeweiligen Dienste (zB Zugriffszahlen, Absprungrate etc) als Open Data bereit zu stellen, damit sich die Bevölkerung ein Bild zur Nutzung bilden kann.

Open Data für Monitoring von Umsetzung DigitalPakt Schule

Die Corona-Krise ist auch eine Image-Krise der deutschen Schul-Digitalisierung. Hat die Situation doch bestätigt, wie ausbaufähig die Digitalisierung der Schulen von Breitband bis Plattform ist. Dabei stehen seit dem DigitalPakt Schule aus 2019 Milliarden bereit, wurde eigens eine Grundgesetzänderung vorgenommen. Thomas Tursics bildet beispielsweise in seinen Projekten Schwächen bei der Schuldigitalsierung ab. Beispielsweise die jeweiligen Internetanbindungen oder die Erreichbarkeit von Lernraum Berlin. Er leistet damit eine wichtige Aufgabe, dass Betroffene und Entscheider ein Big Picture der Gesamtsituation erhalten. Mit Open Data zur jeweiligen Performance und den Umsetzungsständen, wäre einer solch analytischen Betrachtung sehr geholfen sowie dem gesamten Bildungssystem.

http://tursics.de/story/schule-breitband-2020/

https://ist-der-lernraum-noch-da.de/

(in Arbeit) Open Data für Monitoring von Umsetzung EU-Richtlinie zur Online-Gründung von Kapitalgesellschaften



(in Arbeit) Open Data für Monitoring der Verwaltungsprozesse und ihre Effizienz bei der Umsetzung von EU-Recht



Open Data für Monitoring von EU-Durchführungsrechtsakt "Hochwertige Daten"

Die Europäische Union (EU) könnte zunehmend Probleme mit der Einhaltung von Rechtsakten in den MS bekommen. Während der Rechtsakt auf EU-Ebene verabschiedet wird, sind die Mitgliedstaaten allein für seine Einhaltung verantwortlich. Technische Instrumente wie Crawler könnten die Aufsicht und die Durchsetzung der Regeln erleichtern. Mit entsprechenden digitalen Kapazitäten und Kompetenzen, die helfen, die Regeln in die technische Praxis über alle Ebenen umzusetzen und durchzusetzen. Z.B. bei der Einführung des Durchführungsrechtsakt hochwertigen Daten, der ab Juni 2021 in Kraft tritt.

Dazu die Datenstrategie Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1845634/5bae389896531854c579069f9a699a8f/datenstrategie-der-bundesregierung-download-bpa-data.pdf?download=1

Wir werden die Bestimmung hochwertiger Datensätze des öffentlichen Sektors aktiv mitgestalten, um Datensätze, die in der Nachnutzung hohen sozioökonomischen Mehrwert versprechen, zu idealen Bedingungen bereitzustellen (kostenlos, maschinenlesbar und in Echtzeit). Wir setzen uns bei der Bereitstellung hochwertiger Datensätze für die Einhaltung der FAIR-Prinzipien ein und wollen insb. die Bereitstellung von Metadaten zur besseren Auffindbarkeit ausbauen. Im engen Austausch mit den Bundesländern werden wir den Umstellungsbedarf näher prüfen und für die Potenziale der kostenlosen und maschinenlesbaren Bereitstellung in Echtzeit im Bereich hochwertiger Datensätze werben. (BMWi)

(in Arbeit) Open Data für Indikatoren zum Monitoring von "Grean Deal" und Erreichung UN-Nachhaltigkeitsziele



Datenstrategie Bundesregierung https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1845634/5bae389896531854c579069f9a699a8f/datenstrategie-der-bundesregierung-download-bpa-data.pdf?download=1

Mit dem „Grünen Deal“ hat die Europäische Kommission den Schutz der Umwelt als einen Schwerpunkt der Union und ihrer Mitgliedstaaten definiert. Um sowohl zur Transparenz den Zustand und die Entwicklung von Klima, Umwelt und Natur betreffend beizutragen als auch Innovationen für umweltpolitisch nachhaltige Entwicklungen und ein individuell umweltbewusstes Verhalten zu befördern, will die Bundesregierung den Zugang zu Umweltinformationen verbessern.

(in Arbeit) Open Data für Monitoring von Telekommunikations-Produkten und weiteren Leistungen der Wirtschaft

(in Arbeit) Open Data zur Beobachtung von Gesundheitsstatistiken (insbesondere in Bezug auf SARS-Cov-2)

(in Arbeit) Open Data zum Monitoring von Fördermittel, ihren Abflüssen und deren Wirkungsanalysen

Ein Fördermittel-Monitoring muss dringend auf allen föderalen Ebenen durch Open Data und Programmschnittstellen ermöglicht werden.

Ebenso Statistiken zu Corona-Hilfen.

Datenstrategie https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1845634/5bae389896531854c579069f9a699a8f/datenstrategie-der-bundesregierung-download-bpa-data.pdf?download=1

Zur Transparenz und wissenschaftlichen Nachvollziehbarkeit trägt bei, wissenschaftliche Studien und Evaluationsberichte und möglichst die zugrundeliegenden Daten öffentlich zugänglich zu machen. Hier nimmt das BMWi mit der Veröffentlichung von Evaluationen zu Fördermaßnahmen und Regelungsvorhaben auf einer neu geschaffenen Website bereits eine Vorreiterrolle ein. (BMWi, alle Bundesministerien und BKM)

Beispiel

https://cohesiondata.ec.europa.eu/funds/esf


Open Government für Europa: Grenzüberschreitend und in Grenzregionen

Die Rolle von Grenzregionen u. OpenGov bei EU-Kohäsionspolitik

Grenzregionen als funktionale Räume mit vitalen sozialen sowie ökonomischen Verbindungen über die jeweiligen europäischen Binnengrenzen hinweg sind nicht nur Nahtstellen sondern Verbindungsregionen für Europa. Sie können starke Motoren für eine europäische Kohesionspolitik, die europäische Idee und eine Modernisierung der Europäischen Union sein. Insbesondere bezüglich  Standards, Rechtsnormen und gleichwertige Lebensverhältnisse haben die Menschen in den Grenzregionen über die Grenzen hinweg ein großes Interesse an möglichst gleichen Bedingungen auf beiden Seiten der Grenzen-  im Interesse der Stärkung ihrer Region. Immer mehr verschaffen sich die Grenzregionen für ihre Interessen einer grenzüberschreitenden Funktionalität und die nötige Angleichung der Verhältnisse Gehör bei der überregionalen Politik und dem Gesetzgeber. Grenzregionen fördern somit europäischen Zusammenhalt und Kohäsionspolitik aus ihren Bedarfen heraus und nehmen Einfluss auf überregionale Politik, wenn sie dieser entgegensteht.

Für diesen Mechanismus sind jedoch kulturelle und strukturelle Voraussetzungen und Vertrauen notwendig. Sonst entsteht dieser Effekt nicht oder schlägt in Gegenteil um bzw. richtet sich gegen europäische Interessen.  Die Kulturtechnik Open Government kann dieses grenzüberschreitende Vertrauen in Grenzregionen schaffen und Stärken.

https://www.buergerfonds.eu/aktuelles/interview-open-government-oliver-rack

https://www.ifri.org/fr/publications/notes-de-lifri/visions-franco-allemandes/briser-plafond-de-verre-cooperation-franco

Gemeinsame und intersektorale Entwicklung Europakompetenz /-fähigkeit

Für die Wahrnehmung europäischer Angelegenheiten sind viele Gebietskörperschaften sowie öffentliche und private Unternehmen und Institutionen oft noch nicht ausreichend aufgestellt, es fehlt ihnen an sogenannter Europafähigkeit bzw. Europakompetenz. Dabei geht es nicht nur um die reine  Abarbeitung europäischer Rechtsnormen sondern auch um die Fähigkeit,  EU-Förderungen zu beanspruchen und bei den aktuellen politischen Zielen der Europäischen Union auf dem Laufenden zu sein. Hier könnten sich öffentliche Verwaltung einerseits fehlende Kompetenzen ergänzen, andererseits sich öffnen und  diese über ihre Organisation hinaus anderen Akteuren weitergeben bzw. diese sich mit diesen gemeinsam aneignen. Hierzu könnte, vergleichbar wie bei der Digitalisierung, die Europafähigkeit eine Kommunen ganzheitlich in einem co-kreativen Prozess intersektoral weiterentwickelt werden. Gerade bei der Informationsbeschaffung und der einordnung dieser in einer Gesamtschau könnte die Kommunalverwaltung sogar federführend sein. Eine gemeinsame Europafähigkeit bildet einen idealen “common ground” in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Zudem ergeben sich daraus Netzwerke, die auch in die Bildung von Konsortien von Förderprojekten münden können, die jenseits der grenzspezifischen EU-Förderungen liegen. 


Partizipatorisch grenzüberschreitende regulatorische Hemmnisse erörtern

Grenzübergreifendes Leben und Wirtschaften ist oft durch unterschiedliche Rechtsnormen auf beiden Seiten der nationalen Grenzen beeinträchtigt. Der Abbau oder zumindest die Milderung dieser Hürden ist nicht nur ein verbreitetes Ziel grenzüberschreitender Zweckverbände und Forschungsprojekte sondern auch ein wichtiges Anliegen der Kohäsionspolitik der Europäischen Union. So ist es auch an fortlaufendes Unterfangen, insbesondere von Entscheidungsträgern, diese Hemmnisse zu identifizieren und im besten Falle so aufzubereiten, dass sie der Politik bzw. dem Gesetzgeber plausibel dargelegt werden können und dass eine Folgenabschätzung eventueller Änderungen von Rechtsnormen unterstützt wird.  Im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union soll künftig der “Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext” es EU-geförderten Projekten in Grenzregionen erleichtern, jenes nationale Recht grenzüberschreitend anzuwenden, das für den Erfolg des Projektes das geeignetere ist. Auf diese Weise könnten die Hemmnisse noch besser identifiziert werden und die Auswirkungen erprobt werden. Eine intersektorale Erörterung der rechtlichen Hemmnisse in Grenzregionen und die Auswirkungen auf Betroffenengruppen könnten in Open Government Prozessen reflektiert werden.

Open-Data-Interoperabilität für Grenzregionen

Open Data und Open Source Software gehören zu den  Grundlagen von intersektoraler Co-Kreation und vertrauensbildender Transparenz bei Open Government.  Open Data zur gemeinsamen Informationsgrundlage. Open Source Software (besser FLOSS) zur unabhängigen und selbstbestimmten Wahl der digitalen Lösungen in Multistakeholder-Situationen. Insbesondere in grenzübergreifendem Fällen sind Standards wie z.B. Meta-Daten-Standards und insbesondere semantische Standards wie Vokabulare sowie Musterdatensätze für grenzüberschreitende Regionalentwicklung wichtig. Hier stellt sich die Frage nach Mindestbedarf an Standards und wie diese grenzüberschreitend gepflegt und eingehalten werden , also Mininmal Interoperability Mechanisms (MIM).

Katalysator hierfür kann das Projekt “Etablierung eines Raumbeobachtungssystems für angrenzende Regionen” des deutschen BBSR sein. Hier soll nunmehr ein Netzwerk zur grenzübergreifenden Raumbeobachtung etabliert werden, und die methodische Grundlage definiert werden.

https://www.buergerfonds.eu/aktuelles/interview-open-government-oliver-rack

Infrastruktur für Co-Kreation

Aus der Berlin Declaration der EU:

"Software, data and tools generated by the public sector should be reusable and openly accessible as long as this is compliant with fundamental rights...the digital transformation in Europe needs to be closely aligned with the 2030 Agenda for Sustainable Development and the Paris Agreement as well as the goals of the European Green Deal."

"Encouraging citizens and government administrations to more strongly explore the use of digital tools in shaping the political discourse on digital transformation..Therefore, we, the signatories, will in our EU Member States by 2024 put co-creation and collaboration with citizens into practice and encourage the use of digital tools to foster participation of citizens in political-decision-making"

Umsetzung der Empfehlungen für digitale Instrumente zur Unterstützung von Inklusion im Arbeitspapier "Praktische Tips" des runden Tisch für einen Fonds für Beteiligung in Baden-Württemberg

Orientierungshilfe an Ergebnissen des Runder-Tisch-Prozess "Fonds für Beteiligung" Baden-Württemberg

Für die Entwicklung eines Fonds für Beteiligung in BW hatte die "Initiative Allianz für Beteiligung e.V." in Baden-Württemberg 2019 einen Konsultationsprozess gestartet und zu einer Reihe von runden Tischen und Workshops eingeladen. Das Ansinnen: In vielen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg wächst die Bereitschaft, Prozesse gemeinsam mit Bürger:innen zu gestalten. Dabei ist es wesentlich, dass alle die Möglichkeit haben sollen, sich einzubringen - also auch Menschen mit zum Teil besonderen Bedarfen. Dies können z.B. Menschen mit Behinderung sein, aber auch Personen mit geringem Einkommen. Aber auch Menschen, die beispielsweise aus Zeitgründen Schwierigkeiten haben, teilzuhaben. Die Erfahrung zeigt, dass sich Menschen nur dann beteiligen, wenn für sie eine "Infrastruktur für Beteiligung" vorhanden ist. Bereits eine digitale Infrastruktur für Teilhabe und Zusammenarbeit ist dabei ein wichtiger Schritt zur Inklusion, mindert den Bedarf an physischen Voraussetzungen - gerade wenn es oft "nur" um Arbeitstreffen geht.

Auch ermöglichen digitale Darstellungen von komplexen Sachverhalten sowohl (interaktive) Visualisierungen sowie "kaskadenhafte" Vertiefungen von simplifizierten Einstiegen hinein in Komplexitäten (ähnlich wie bei CC-Lizenzen) bessere Zugänge für alle Rezipienten.

Den dezentralen Informations- u. Beteiligungsmöglichkeiten über das Internet, was natürlich das physische Zusammenkommen nicht ausschließen sondern unterstützen/anreichern soll, sollte dabei stärker als bislang Rechnung getragen werden. Hierzu gibt es viele Werkzeuge verschiedener Funktionsweise, Qualität und Aktualität, die einmal evaluiert werden müssten. Hierbei stellen sich auch Anforderungen an die Interoperabilität zwischen solchen Werkzeugen bzw. auch die Frage der zentralen Bereitstellung durch Land/Kommunen mit ausreichender Kapazität. (zB in der Bauleitplanung schon vorgesehen). 

Zum Konsultationsprozess für einen landesweiten "Fonds für Beteiligung“ ist ein Abschlussbericht und eine Policy-Paper entstanden.  

Der Workshop "Praktische Tipps" widmete sich insbesondere den digitalen Möglichkeiten für Beteiligung. Hier die Zusammenfassung:

PUBLIC - Fonds Beteiligung FfB - WS - Praktische Tipps

Prozess zum subnationalen Kapitel im 2. NAP in Baden-Württemberg

Aus Baden-Württemberg: Beispiele Verpflichtungs-Vorschläge aus Prozess für 2. NAP (2019) 

Beispiele für Verpflichtungs-Vorschläge in Baden-Württemberg aus dem Prozess zum vergangenen 2. Nationalen Aktionsplan und generelle Ideen zu Selbstverpflichtungen, der auf Initiative des AK OGP-BW und der AG Open Gov des Städtetag BW mit einem Meetup unter Gastgeberschaft von Peter Weibel und OB Frank Mentrup im berühmten ZKM in Karlsruhe begann.

Medieninformation vom 20.11.2018 zum Meetup (18.11.2018)

Zur Entwicklung von Vorschlägen von Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das föderale Kapitel im 2. Nationalen Aktionsplan Open Government Partnership der Bundesregierung

PM - OGP BW - ZKM

Vorschlag Selbstverpflichtung Baden-Württemberg I (2. NAP 2019, übergeben an Innenministerium BW 18.01.2019)

Initiative Open Government Pakt Baden-Württemberg und Vorschlag zu Kontur u. Vorgehen

Dieser Vorschlag zu einer Initiative zur gemeinsamen Entwicklung eines Open-Government-Pakts zwischen Land, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren gründet auf einem Workshop von AK OGP-BW und AG Open Government Städtetag BW in 2018 als einer der Vorschläge für  potenzielle Verpflichtungen des Landes als Beitrag in das föderale Kapitel des 2. Nationalen Aktionsplans OGP. 

Er wurde vom Städtetag BW auf dem Workshop angestoßen und stammt bislang im Wesentlichen aus der Feder von Oliver Rack, Mitglied Strategierat Open Government Netzwerk Deutschland und Gründer des Arbeitskreises Open Government Partnership Baden-Württemberg,  Ivan Acimovic, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Open Government des Städtetags Baden-Württemberg und Andreas Krumtung vom The Open Government Institute an der Zeppelin Universität sowie unter Beteiligung von Max Schulze-Vorberg, Kommune 21 und Steffen Braun, Digitalakademie@bw.

Diesen Vorschlag haben Jörn von Lucke (TOGI) und Oliver Rack zusammen mit zwei weiteren Vorschlägen als Landes-Beiträge für den 2. Nationalen Aktionsplan (NAP) am 18. Januar 2019 dem Landes-CIO Stefan Krebs übergeben, da dieser als Mitglied des IT-Planungsrats (der per Beschluss als Scharnier zwischen Bund und Länder beim NAP-Prozess benannt war) aus unserer Sicht der organisatorische Ansprechpartner für BW war. Das Land Baden-Württemberg hat jedoch leider keine Verpflichtung in das föderale Kapitel des 2. NAP OGP Deutschland eingereicht. Es war aber auch von Anfang an klar, dass dennoch die Innitiative für einen Open-Government-Pakt in BW von den beteiligten Akteuren dennoch weitergeführt werden soll.

Ziel des Pakts ist es, die Synergien zu Open Government in Baden-Württtemberg bestmöglich auszubauen und Möglichkeiten einer zentralen Unterstützung und Koordination hierfür zu institutionalisieren - orientiert an open.NRW bei der Landesregierung Nordrhein-Westfalens und spezifiziert  auf die Gegebenheiten in Baden-Württemberg.

Das Papier ist von uns im Gros auf die "Knöpfchen" Baden-Württembergs bzw. der Landesregierung - zumindest nach unserem Empfinden zugeschnitten.  Sollte aber in einigen Punkten bzw. Gewichtungen aktualisiert/ergänzt werden. Z.B.:

OpenGovernment_Innovationsmotor_Baden_Württemberg_ifg_days

Anhang Pakt-Initiative

Jan 2020 - ANHANG_OpenGovernment_Innovationsmotor_Baden_Württemberg_telko_20190627

Vorschlag Selbstverpflichtung Baden-Württemberg II  (2. NAP 2019, übergeben an Innenministerium BW 18.01.2019)

Erforschung sozialer Innovation für die Gestaltung (echter) Smart Cities

OGPBW-190117-Vorschlag-SIGSS-V1.pdf

Vorschlag Selbstverpflichtung Baden-Württemberg III (2. NAP 2019, übergeben an Innenministerium BW 18.01.2019)

Hinweis auf LIFG BW auf allen Internetseiten öffentlicher Stellen im Geltungsbereich des LIFG BW sowie Eingabemaske zur formell korrekten Eingabe von IFG-Anfragen

OGPBW_Vorschlag_Verpflichtung_LIFG-Hilfen_Gru.pdf

Stellungnahme Landesregierung Baden-Württemberg (20.02.2020) zum 2. NAP Open Government Partnership

Auf Antrag FDP/DVP (20.01.2020) zu Positionen der Regierung bzgl. Open Government u. Nationaler Aktionsplan Open Government Partnership 

anfrage open government FDP.pdf