ogp-bw


Arbeits- u. Strategietreffen von Open-Government-Akteuren aus BW im Rahmen des unseres Arbeitskreises Open Government Partnership Baden-Württemberg


22. Januar 2020 wird es von 11 - 15 Uhr

Adresse:

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit BW

Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart

Besprechungszimmer im 4. OG (BZ 4.17)

Karte:

https://www.openstreetmap.org/way/136372792

https://goo.gl/maps/KuV25e2CC8rrqfFP8


Ziel ist es, die aktuellen Aktivitäten in BW im Rahmen der Förderinitiative Open Government Labore des BMI und die darin liegenden Vernetzungspotenziale weiter zu konturieren und in die Zukunft zu denken und zusammen mit dem Vorschlag des Open-Government-Pakts BW (wie in NRW), den AG Open Gov des Städtetag BW und AK OGP-BW gemeinsam bei der Entwicklung des 2. Nationalen Aktionsplans als Verpflichtung des Landes erarbeitet hatten, bei der Landesregierung nachzulegen. Immerhin hat uns schon Natalia Jaekel vom Staatsministerium mit einem zentralen LOI zu den OGL-Anträgen dankenswert den Rücken gestärkt.

Außerdem soll die dem Pakt-Vorschlag angehängte Roadmap weiter ausgearbeitet und konkretisiert werden. Beispielsweise könnte hier eine erste konkrete und weit über Open-Government nutzbringende Maßnahme die zentrale Bereitstellung oder Erreichbarkeit von digitalen Instrumenten zu Beteiligung, Wissensmanagement und Zusammenarbeit (inklusive Open-Data-Portal) als Dienst durch das Land sein (zB durch service-bw), was zB gerade kleinen Kommunen, dem Bürgerschaftlichen Engagement wie Bürgerinitiativen und Sportvereinen und letzlich der Arbeit in Open-Government (als eines der zentralen Merkmale dessen) auch im Sinne der Inklusion von physisch/zeitlich verhinderten Menschen zugute käme.

Dies ist auch für die wachsenden Bedarfe einer qualitativen und "professionelle" Zusammenarbeit zwischen Sektoren und in der Bürgerbeteiligung wichtig. Nach der "aufsuchenden" Beteiligung müssen wir nun auch tiefer in die "qualifizierte" Beteiligung und Co-Kreation kommen.

Als allgemeine Verständnisgrundlage zu kommunalem Open Government empfiehlt sich das Papier des BMI "Kommunales Open Government. Gebrauchsanleitung für eine Utopie" von Matthias Neutzner. Es bildet zum großen Teil auch Open Government im Allgemeinen ab:

http://open-government-kommunen.de/wp-content/uploads/2019/12/Kommunales-Open-Government_Gebrauchsanleitung-f%C3%BCr-eine-Utopie_V2_1_Druck.pdf

Hinweis: Wir konnten Unterstützung für ein Protokoll gewinnen. Im privaten Engagement übernimmt dies dankenswerterweise Rebecca Frahry, die beruflich bei der Stadt Mannheim tätig ist.

Agenda

  • 11:00 Beginn u. Begrüßung

  • 11:10 Layout des Sachstands und des weiteren Veranstaltungsverlaufs sowie Rückfragen

  • Vorschlag für Pakt-Prozess begutachten u. ggf. ergänzen/streichen

  • Roadmaps (Pakt-Anhang u. Briefing für GF Städtetag BW anreichern u. verfeinern u.a. in Bezug auf

    • Open Government Pakt

    • Netzwerk Open Government Labore BW

    • Konkrete Bedarfe u. Empfehlungen an die Landesregierung

  • Reflexion Prozess/Ziele "Fonds für Beteiligung" BW - insbesondere bei "praktische Tipps"

  • Aktualisierung/ Vervollständigung der Open Government Labor Vorhaben

  • Hinweis / Ideen zu Grenzregionen / D/F Open Data u. Open Government am Oberrhein

https://www.digitalakademie-bw.de/projekt-digitale-grenzregion/

https://www.regbas.ch/de/aktuell/news/die-digitalisierung-am-oberrhein-anwendungen-potentiale-risiken-beispiele9/

Anmeldung/Info:

https://www.m-r-n.com/was-wir-tun/themen-und-projekte/projekte/Digitale-Grenzregion-Oberrhein

  • Impulse für geplante gemeinsame Konferenz AK OGP BW und AG Open Government Städtetag beim Staatsministerium

  • 14:45 Ausblick

  • 15:00 Veranstaltungsende

Initiative Open Government Pakt Baden-Württemberg und Vorschlag zu Kontur u. Vorgehen

Dieser Vorschlag zu einer Initiative zur gemeinsamen Entwicklung eines Open-Government-Pakts zwischen Land, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren gründet auf einem Workshop von AK OGP-BW und AG Open Government Städtetag BW in 2018 als einer der Vorschläge für potenzielle Verpflichtungen des Landes als Beitrag in das föderale Kapitel des 2. Nationalen Aktionsplans OGP.

Es wurde vom Städtetag BW auf dem Workshop angestoßen und stammt bislang im Wesentlichen aus der Feder von Oliver Rack, Mitglied Strategierat Open Government Netzwerk Deutschland und Gründer des Arbeitskreises Open Government Partnership Baden-Württemberg, Ivan Acimovic, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Open Government des Städtetags Baden-Württemberg und Andreas Krumtung vom The Open Government Institute an der Zeppelin Universität sowie unter Beteiligung von Max Schulze-Vorberg, Kommune 21 und Steffen Braun, Digitalakademie@bw.

Diesen Vorschlag haben Jörn von Lucke (TOGI) und Oliver Rack zusammen mit zwei weiteren Vorschlägen als Landes-Beiträge für den 2. Nationalen Aktionsplan (NAP) am 18. Januar 2019 dem Landes-CIO Stefan Krebs übergeben, da dieser als Mitglied des IT-Planungsrats (der per Beschluss als Scharnier zwischen Bund und Länder beim NAP-Prozess benannt war) aus unserer Sicht der organisatorische Ansprechpartner für BW war. Das Land Baden-Württemberg hat jedoch leider keine Verpflichtung in das föderale Kapitel des 2. NAP OGP Deutschland eingereicht. Es war aber auch von Anfang an klar, dass dennoch die Innitiative für einen Open-Government-Pakt in BW von den beteiligten Akteuren weitergeführt wird.

Ziel des Pakts ist es, die Synergien zu Open Government in Baden-Württtemberg bestmöglich auszubauen und Möglichkeiten einer zentralen Unterstützung und Koordination hierfür zu institutionalisieren - orientiert an open.NRW bei der Landesregierung Nordrhein-Westfalens und spezifiziert auf die Gegebenheiten in Baden-Württemberg.

Das Papier ist von uns im Gros auf die "Knöpfchen" Baden-Württembergs bzw. der Landesregierung - zumindest nach unserem Empfinden zugeschnitten. Sollte aber in einigen Punkten bzw. Gewichtungen aktualisiert/ergänzt werden:

  1. Verwaltungsmodernisierung, intersektorale und interministerielle sowie ebenenübergreifende Zusammenarbeit und offene Innovation. (Staatsmodernisierung und neue Verwaltungskulturen bis interdisziplinären Kooperationen) >> Staatsministerium / Innenministerium

  2. Beitrag zu besserer Rechtsetzung und Entbürokratisierung. > Normenkontrollrat BW

  3. Inklusive Beteiligung mit digitalen Instrumenten > Allianz für Beteiligung / Staatsministerium / Innenministerium

  4. (Daten-)Crowdsourcing, Citizen Science und digitales Ehrenamt > Wissenschaftsministerium / Innenministerium

  5. Wirtschaftspolitik, Strukturwandel u. Social Responsibility

  6. Elemente aus dem Föderalen Kapitel des 2. NAP


Stellungnahme Landesregierung Baden-Württemberg (20.02.2020)

auf Antrag FDP/DVP (20.01.2020) zu Positionen der Regierung bzgl. Open Government u. Nationaler Aktionsplan Open Government Partnership

anfrage open government FDP.pdf
OpenGovernment_Innovationsmotor_Baden_Württemberg_ifg_days

Anhang Pakt-Initiative


Jan 2020 - ANHANG_OpenGovernment_Innovationsmotor_Baden_Württemberg_telko_20190627

Anschreiben Stami BW


Staatsministerium BW - Open Government

Vorlage Städtetag BW


regionale Open Government Labore - OR

Runder-Tisch-Prozess "Fonds für Beteiligung" Baden-Württemberg

Arbeitspapier und digitale Instrumente zur Unterstützung von Inklusion

Aus dem Protokoll: "Initiative Allianz für Beteiligung e.V. ist derzeit in einem Konsultationsprozess für die Entwicklung eines Fonds für Beteiligung in BW. Die Idee: In vielen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg wächst die Bereitschaft, Prozesse gemeinsam mit Bürger*innen zu gestalten. Dabei wird stets betont, dass alle die Möglichkeit haben sollen, sich einzubringen - also auch Menschen mit zum Teil besonderen Bedarfen. Dies können z.B. Menschen mit Behinderung sein, aber auch Personen mit geringem Einkommen. Die Erfahrung zeigt, dass sich Menschen nur dann beteiligen, wenn für sie eine "Infrastruktur für Beteiligung" vorhanden ist.

Dafür soll ein Umsetzungskonzept für einen landesweiten "Fonds für Beteiligung“ entstehen, das möglichst auf kommunale Verhältnisse übertragbar ist (Kurzbeschreibung: Zielgruppen, Mögliche Leistungen, Antragsverfahren und Vergabekriterien, Administrationsmodalitäten, ein mögliches Finanzierungsmodell, Abschätzung des Finanzbedarfs).

Dieser Ansatz wurde durch die vorbereitende Arbeitsgruppe ergänzt: Es genügt nicht, wenn ein solcher Fonds Unterstützungsleistungen gewährt, sondern es muss auch darum gehen, welche Formate und damit welche Zugänge für Beteiligungsvorhaben gewählt werden. Die müssen geeignet sein, dass die betroffenen Menschen befähigt bzw. „empowert“ werden, sich zu beteiligen. Zu den Formaten zählen eine richtige Ansprache und eine entsprechende Wortwahl, um niemanden von Beginn an auszuschließen.

Die Fragestellung hat sich damit von einer ursprünglich technisch-funktionalen („Wie kann ein solcher Fonds organisiert werden?“) zu einer inhaltlich-qualitativen („Welche Anforderungen bestehen an einen inklusiven Beteiligungsprozess?“) verändert.

  • Es geht um ein „breites Inklusionsverständnis“, also nicht um einzelne Gruppen, sondern um möglichst viele

  • Es gibt schon Erfahrungen aus anderen Projekten. Deshalb geht es darum, Doppelungen zu vermeiden – stattdessen soll ggf. auf Ergebnisse solcher Projekte verwiesen werden. Dazu hat die Allianz für Beteiligung eine entsprechende Recherche in Auftrag gegeben

  • Angestrebt wird ein konkretes Ergebnis, möglicherweise in Form von Empfehlungen."

Entgegen vielen Unkenrufen vertrete ich die Meinung, dass das Intenet/WWW insgesamt (und global) eine enorme Funktion für Inklusion erfüllt und dessen Möglichkeiten konsequent in Beteiligungsprozesse hineingedacht werden müssen. Auch ermöglichen digitale Darstellungen von komplexen Sachverhalten sowohl (interaktive) Visualisierungen sowie "kaskadenhafte" Vertiefungen von simplifizierten Einstiegen hinein in Komplexitäten (ähnlich wie bei CC-Lizenzen) bessere Zugänge für alle Rezipienten.

Den dezentralen Informations- u. Beteiligungsmöglichkeiten über das Internet, was natürlich das physische Zusammenkommen nicht ausschließen sondern unterstützen/anreichern soll, sollte dabei stärker als bislang Rechnung getragen werden. Hierzu gibt es viele Werkzeuge verschiedener Funktionsweise, Qualität und Aktualität, die einmal evaluiert werden müssten. Hierbei stellen sich auch Anforderungen an Interoberabilitäten zwischen solchen Werkzeugen bzw. auch die Frage der zentralen Bereitstellung durch Land/Kommunen mit ausreichender Kapazität. (zB in der Bauleitplanung schon vorgesehen). Ich halte diesen Bereich in seiner Wirkung für sehr inklusiv, nicht nur für Mobilitätseingeschränkte und Menschen mit anderen Behinderungen sowie weitere Benachteiligte, sondern auch für Menschen, die entweder zeitliche Nöte haben oder deren Motivation nicht ausreicht, physisch teilzuhaben.

Fonds für Beteiligung, Arbeitspapier 14.11.2020 - OR.pdf

Eckpunkte aus Workshop "Praktische Tipps"

im Rahmen des Prozesses "Runder Tisch Fonds für Beteiligung Baden-Württemberg mit starkem Bezug aus dem OGP-BW-Treffen vom 22.01.2020 bei LfDI auf digitale Handreichung und Digitale Instrumente für Beteiligung und Zusammenarbeit


PUBLIC - Fonds Beteiligung FfB - WS - Praktische Tipps

NAP-Vorschlag BW II

Erforschung sozialer Innovation für die Gestaltung (echter) Smart Cities

OGPBW-190117-Vorschlag-SIGSS-V1.pdf

NAP-Vorschlag BW III

Hinweis auf LIFG BW auf allen Internetseiten öffentlicher Stellen im Geltungsbereich des LIFG BW sowie Eingabemaske zur formell korrekten Eingabe von IFG-Anfragen

OGPBW_Vorschlag_Verpflichtung_LIFG-Hilfen_Gru.pdf

Medieninformation vom 20.11.2018 zum Meetup (18.11.2020)

zur Entwicklung von Vorschlägen von Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das föderale Kapitel im 2. Nationalen Aktionsplan Open Government Partnership der Bundesregierung

PM - OGP BW - ZKM